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Gefängnis in der Schweiz, bei Nichtbezahlen einer Buße?

gefragt von Fantomas1972 am 23.07.2008 um 18:13 Uhr

Hallo, im Februar habe ich ohne zu bezahlen an einer Parkuhr in ZH in der Schweiz geparkt. Prompt Strafzettel mit 80 Franken bekommen. Fahrzeug läuft auf meine Mutter, also bekam sie im Mai Post aus der CH: 80 Franken. Das ganze wurde ignoriert und jetzt kommt wieder Post: 210 Franken wegen allem möglichen Extra-Schnickschnack, der da zusätzlich (als Strafe für's Ignorieren des Strafzettels) dazu kam. Hinweis: Wenn nicht gezahlt wird, dann tritt an die Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag. Kann ich das ignorieren, wenn meine Mutter nicht vor hat in die CH zu fahren? Kann der Gerichtsvollzieher in D das Geld der CH eintreiben?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Juli 2008 18:15
5x
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mache dir keine Gedanken, da passiert nichts...

nur darfst du die nächsten mindest 2 Jahre nicht in die Schweiz, wenn sie dich an der Grenze krallen, dann bist Mode

ich habe nen Strafzettel über 400 Euro offen :-)

es gibt kein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Kommentar von Simple_avatar7smallxxmajorxx am 23. Juli 2008 18:29


anonym
beantwortet von TimRobot am 23. Juli 2008 18:16
1x
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Es wird immer wie teurer! Bis es sich für die Schweizerpolizei irgendwann mal lohnt die Auslieferung zu beantragen damit dein Mutter die Strafe absitzen kommen muss! Ich würd bezahlen! Kommt günstiger auf Dauer! Und das sag ich nicht nur weil ich Schweizer bin! Aber die Polizei ist doch in jedem Land gnadenlos und bescheuert! =)

Kommentar von TimRobot am 23. Juli 2008 18:26

Sorry an alle Polizisten ich weiss ihr mach nur euren Job!


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 23. Juli 2008 18:51
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Wenn Deine Mutter eh nicht in die Schweiz will, dann brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Das Fahrzeug wird nicht beschlagnahmt!!!


anonym
beantwortet von doro05 am 23. Juli 2008 20:07
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Zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz und noch einem anderen Land besteht ein Abkommen, daß Bußgelder vollstreckt werden können, wenn man wieder in das Land einreist. Reifenkrallen, Beschlagnahme usw. Außerdem ist ein EU-Abkommen in Vorbereitung, daß Bußgelder aus anderen Ländern durch (in diesem Fall)deutsche Behörden eingezogen werden können. Ist aber noch nicht beschlossen. Es wurde auch angesprochen, daß Bußgelder für zwei Jahre rückwirkend eingezogen werden können. Wer's nicht glaubt, siehe "Bußgelder im Ausland".




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