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gefälschte Ware bei Ebay

gefragt von darla am 22.10.2007 um 23:55 Uhr

Hallo, ich habe vor einigen Monaten bei Ebay eine angeblich original Dior Handtasche gekauft. Sie war auch sehr schön und ich habe nie an ihrer Originalität gezweifelt. Nun, einige Monate später habe ich sie doch wieder verkauft, da ich sie nicht oft getragen habe. Allerdings droht mir nun der Käufer mit einer Anklage, da er sie für eine Fälschung hält. Nach erneuter Kontaktaufnahme mit der Vorbesitzerin hat sie mir erneut bestätigt, dass es sich um ein Original handelt und dass sie sie in einem Dior Shop gekauft hat. Nun meine Frage: Was würdet ihr mir raten, was ich tun soll, denn ich möchte wirklich keine Schwierigkeiten bekommen. mfg Vicky


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Morris
beantwortet von Morris am 22. Oktober 2007 23:58
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Meines Wissens gilt bei eBay als Privatverkäufer gekauft wie im Angebot gesehen. Du hast doch sicherlich auch diesen Standardsatz wegen "Privatverkauf, deshalb keine Gewährleistung" etc. drin gehabt oder? Dann kann Dir gar nichts passieren. Lasse ihn toben und ignoriere es.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 23. Oktober 2007 00:05

So einfach ist das nicht. Wenn ich eine originale Dior-Handtasche verkaufe, die aber in Wahrheit keine Dior-Handtasche ist, gilt der Kaufvertrag als nicht erfüllt, weil nicht das geliefert wurde, was im Kaufvertrag (Auktionsbeschreibung) vereinbart war. Insoweit könnte der Käufer auf Erfüllung klagen oder auf Rückabwicklung. Ein Gewährleistungsausschluss deckt keinen Verstoß gegen geltendes Recht.

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallMorris am 23. Oktober 2007 00:07

auch wenn der erste Käufer nichts davon wusste und in gutem Glauben gehandelt hat?

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 23. Oktober 2007 01:38

ja auch dann. so ist leider das gesetz.

Kommentar von Simple_avatar10smallradar74 am 23. Oktober 2007 08:00

"Privatverkauf, deshalb keine Gewährleistung" etc. bringt Dir überhaupt nichts. Wie es schon Kai gesagt hat der Kaufbeleg ist hier die Lösung, aber sicherlich hat der erste Verkäufer keinen mehr.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 23. Oktober 2007 01:05
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Um die Sache auf einfache Art zu klären, bitte den Vorbesitzer um Aushändigung des Kaufbelegs.

Das Risiko, dass im Internet gefälschte Markenware oder Hehlerware angeboten wird, besteht. Versteigerungs-Platforms verstehen sich oft nur als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer, halten sich aber ansonsten ziemlich bedeckt.


comarel
beantwortet von comarel am 23. Oktober 2007 08:45
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Wer vor ein paar Monaten AKTE 07 gesehen hat, der hat vielleicht mitgekriegt, dass selbst in Marken-Shops nicht Originalware verkauft wird.


SZOMM
beantwortet von SZOMM am 23. Oktober 2007 09:48
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Hallo darla, hallo Community ...

hier einmal passend zum Thema eine wahre
E-Bay Geschichte:

Vor einigen Monaten bot die Tochter(15 Jahre) meines Freundes(Privater E-Bay-Verkäufer) über dessen Account ein (gebrauchtes) T-Shirt einer bekannten Pop-Gruppe an. Schwarz mit Aufdruck Gruppennamen/Bild?. Nur ca. 3 Tage später bekam er folgendes:
-> Eine Sperrung seines Accounts von E-Bay
-> Eine Klage eines Anwalts auf Schadensersatz,
da es sich bei dem Shirt um eine Fälschung handelte. Die geforderte Summe betrug mehrere Hundert € !
Natürlich wusste weder die Tochter noch ihr Vater daß es sich um eine Fälschung handelte ...
Mein Freund hat einige Zeit gebraucht, um zumindest erstmal seinen Account wieder freigeschaltet zu bekommen, die Klage läuft immer noch und wird wohl vor Gericht gehen ...

Insgesamt betrachtet eine doppelte Unverschämtheit, sowohl Kauf wie Verkauf bei
E-Bay bergen nicht unerhebliche Risiken, bei Artikeln im unteren Preissegment kann der Stressfaktor erheblich über dem Schnäppcheneffekt liegen ...

Hoffe, Ihr bleibt von solchem Mist verschont und wünsche darla Viel Glück bei ihrem Problem !

Alles Gute
Pèdà




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