Hallo, ich habe vor einigen Monaten bei Ebay eine angeblich original Dior Handtasche gekauft. Sie war auch sehr schön und ich habe nie an ihrer Originalität gezweifelt. Nun, einige Monate später habe ich sie doch wieder verkauft, da ich sie nicht oft getragen habe. Allerdings droht mir nun der Käufer mit einer Anklage, da er sie für eine Fälschung hält. Nach erneuter Kontaktaufnahme mit der Vorbesitzerin hat sie mir erneut bestätigt, dass es sich um ein Original handelt und dass sie sie in einem Dior Shop gekauft hat. Nun meine Frage: Was würdet ihr mir raten, was ich tun soll, denn ich möchte wirklich keine Schwierigkeiten bekommen. mfg Vicky

Meines Wissens gilt bei eBay als Privatverkäufer gekauft wie im Angebot gesehen. Du hast doch sicherlich auch diesen Standardsatz wegen "Privatverkauf, deshalb keine Gewährleistung" etc. drin gehabt oder? Dann kann Dir gar nichts passieren. Lasse ihn toben und ignoriere es.

Um die Sache auf einfache Art zu klären, bitte den Vorbesitzer um Aushändigung des Kaufbelegs.
Das Risiko, dass im Internet gefälschte Markenware oder Hehlerware angeboten wird, besteht. Versteigerungs-Platforms verstehen sich oft nur als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer, halten sich aber ansonsten ziemlich bedeckt.

Wer vor ein paar Monaten AKTE 07 gesehen hat, der hat vielleicht mitgekriegt, dass selbst in Marken-Shops nicht Originalware verkauft wird.

Hallo darla, hallo Community ...
hier einmal passend zum Thema eine wahre
E-Bay Geschichte:
Vor einigen Monaten bot die Tochter(15 Jahre) meines Freundes(Privater E-Bay-Verkäufer) über dessen Account ein (gebrauchtes) T-Shirt einer bekannten Pop-Gruppe an. Schwarz mit Aufdruck Gruppennamen/Bild?. Nur ca. 3 Tage später bekam
er folgendes:
-> Eine Sperrung seines Accounts von E-Bay
-> Eine Klage eines Anwalts auf Schadensersatz,
da es sich bei dem Shirt um eine Fälschung handelte. Die geforderte Summe betrug mehrere Hundert € !
Natürlich wusste weder die Tochter noch ihr Vater daß es sich um eine Fälschung handelte ...
Mein Freund hat einige Zeit gebraucht, um zumindest erstmal seinen Account wieder freigeschaltet zu bekommen, die Klage läuft immer noch und wird wohl vor Gericht gehen ...
Insgesamt betrachtet eine doppelte Unverschämtheit, sowohl Kauf wie Verkauf bei
E-Bay bergen nicht unerhebliche Risiken, bei Artikeln im unteren Preissegment kann der Stressfaktor erheblich über dem Schnäppcheneffekt liegen ...
Hoffe, Ihr bleibt von solchem Mist verschont und wünsche darla Viel Glück bei ihrem Problem !
Alles Gute
Pèdà
So einfach ist das nicht. Wenn ich eine originale Dior-Handtasche verkaufe, die aber in Wahrheit keine Dior-Handtasche ist, gilt der Kaufvertrag als nicht erfüllt, weil nicht das geliefert wurde, was im Kaufvertrag (Auktionsbeschreibung) vereinbart war. Insoweit könnte der Käufer auf Erfüllung klagen oder auf Rückabwicklung. Ein Gewährleistungsausschluss deckt keinen Verstoß gegen geltendes Recht.
auch wenn der erste Käufer nichts davon wusste und in gutem Glauben gehandelt hat?
ja auch dann. so ist leider das gesetz.
"Privatverkauf, deshalb keine Gewährleistung" etc. bringt Dir überhaupt nichts. Wie es schon Kai gesagt hat der Kaufbeleg ist hier die Lösung, aber sicherlich hat der erste Verkäufer keinen mehr.