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gefällschte Ware bei Ebay

gefragt von sabina227 am 12.04.2009 um 20:24 Uhr

Hallo :)

Frage:

Nehmen wir mal an ein Privatverkäufer auf Ebay bietet Markenware an. Ein Käufer ersteht die Ware und muss feststellen das es sich hierbei offensichtlich um eine fälschung handelt. Der Käufer verlangt nun sein bezahltes Geld zurück doch der Verkäufer zeigt sich uneinsichtig. Und beteuert seine Unkenntnis bezüglich des durch den Fachmann festgestellten Plagiats. Kann der Verkäufer den Käufer damit abspeisen nichts davon gewusst zu haben? Und lediglich auf das Privatverkausrecht hinweisen? Könnte der Käufer mit einer Strafanzeige erreichen das der Verkäufer das bezahlte Geld retour gehen lässt? Oder wird es allerwahrscheinlichkeit nach als geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft betrachtet und damit fallen gelassen?

Danke schonmal im vorraus ;)

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Ebay x 5.676

talano
beantwortet von talano am 12. April 2009 20:29
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Laut ebay-Grundsätzen ist es nicht erlaubt Fälschungen zu verkaufen. Wer gegen die Grundsätze verstösst, hat mit Konsequenzen zu rechnen (z.B. Löschung von laufenden Angeboten oder Löschung des gesamten Accounts). Du solltest auf den Fall an ebay melden. Geh auf Deinen gekauften Artikel, ganz rechts in dem Auswahlfeld auf "Problem melden"... ebay führt Dich ... Wenn Du mit dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen keine Einigung erzielen kannst, kannst Du den Fall schliessen und an ebay melden, damit die eventuelle Massnahmen ergreifen. Allerdings ersetzen Sie Dir keinen Rechtsbeistand, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist - da bleibt dann nur der Weg zum Anwalt oder Verbraucherschutzzentrale.

Kommentar von sabina227 am 12. April 2009 20:37

Der Verkäufer wusste aber nicht das er keine "echte" Ware verkauft. Wird also dabei bleiben. Ausserdem war es ja ein Privatverkauf. Was ist wenn der Verkäufer das Angebot gemacht hat, eine positive Bewertung haben zu wollen und er dann das Geld zurück zahlen würde? Aber der käufer sich darauf nicht einlassen will?

Kommentar von B7ba83874cec4e36c8f751adf2dd8d4dsmalltalano am 12. April 2009 21:09

Der Verkäufer in vollem Umfang für sein Angebot verantwortlich. Er kann sich nach dem Kauf nicht damit entschuldigen, dass er nicht wusste... es wäre seine Pflicht gewesen zu prüfen. Schau mal bei ebay, bei den Hilfeseiten (rechts oben) und gib "Fälschung" ein, dort findest Du viele Tips. Habe ich das richtig verstanden? Der Verkäufer will zurück zahlen, wenn Du dann positiv bewertest? Mit dieser Bewertungserpressung würde er schon wieder gegen einen Grundsatz von ebay verstoßen. Da würde ich mich auch nicht drauf einlassen und bei Abgabe der Bewertung immer bedenken: sie soll anderen ebayern ein Bild vom Handelspartner verschaffen und wenn einer kein guter Geschäftspartner ist, verdient er auch keine gute Bewertung.


Diana77
beantwortet von Diana77 am 12. April 2009 20:27
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Anzeige erstatten und Geld zurückverlangen!


Obersti
beantwortet von Obersti am 12. April 2009 20:26
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Der verkäufer muss das geld eigentlich zurückzahlen.. da es so viele davon gibt, wird es manchmal nicht klappen..


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 12. April 2009 20:26
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Kommt darauf an ob es ein "Einzelteil" ist oder ob der Verkäufer mehrere Neuteile verkauft um damit Gewinn zu erzielen. Dann könnte er bei einer Anzeige gewaltig Ärger bekommen.


LadyM4711
beantwortet von LadyM4711 am 12. April 2009 20:25
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Man kann auf jeden Fall eine Anzeige machen , so ging es auch einer Bekannten von mir. Das Geld bekommt man zurück


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