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Gefährlicher Baum auf dem Nachbargrundstück!

gefragt von AlfredSchoe am 01.03.2008 um 15:15 Uhr

Heute nacht wurde bei dem Sturm ein großer Ast eines Baumes auf dem Grundstück unseres Nachbarns erheblich angeknackst. Wenn der runterkracht, fällt er auf unseren Zaun und Garten. Muß unser Nachbar präventiv etwas dagegen tun?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. März 2008 15:16
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Ruf' die Feuerwehr, wenn wirklich Gefahr besteht, sorgt diese für Abhilfe.


Pingukiki
beantwortet von Pingukiki am 1. März 2008 15:17
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Sollte er, es sein denn, er ist gut versichert und ersetzt dir dann den Schaden. Hat er den abgebrochenen Ast schon gesehen? Im Zuge der guten Nachbarschaft solltest du ihn darauf hinweisen und deine Hilfe anbieten!


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 1. März 2008 15:17
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Der Nachbar sollte schon unbedingt was unternehmen, endweder absichern oder abschneiden. Der Ast könnte ja auch auf einen Mensch fallen der z.B. im Garten ist....


Luise
beantwortet von Luise am 1. März 2008 15:26
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Am besten gleich machen, im Zuge des jetzigen Katastropheneinsatzes bzw. der Bereitschaft: FW, THW. Dann geht das am Schnellsten.


M. P.
beantwortet von M. P. am 1. März 2008 15:17
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Genau - . Gefahrenanbwehr In folgender Reihenfolge... Amtsersuchen Polizei... dann Feuerwehr... Dann THW , dann Gott... Nee. mal im ernst... die Pol, dann FF...




Kommentar von B970d50b3a71026a272d7513a5c98eb9smallhandtasche am 1. März 2008 15:19

Also ich sprech mit meinen Nachbarn-grill mit Ihnen + brauch noch kein CSI

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 1. März 2008 15:31

Hahahaha... Genau so !


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 1. März 2008 15:23
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Ja der Nachbar sollte den Ast absägen. Zumindest solltest du ihn darauf aufmerksam machen, wenn er dann nicht reagiert und es passiert etwas, hat er grob fahrlässig gehandelt und muß selbst bei dann haften, wenn es durch einen neuen Sturm sog. "höhere Gewalt" gibt.


barmbek07
beantwortet von barmbek07 am 1. März 2008 15:25
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Dein Nachbar muß tätig werden, er selbst oder er muß jemanden beauftragen. Ist er nicht erreichbar, darfst Du den Ast absägen.(Vielleicht ist es dann auch Deine Pflicht, etwas zu unternehmen) Keine Versicherung des Nachbarn wird Deinen Zaun oder ähnliches ersetzen, da es sich hier um höhere Gewalt handelt. Deine HausVersicherung oder Feuerkasse o.ä., bei der Du gegen Sturm oder Elementarschäden versichert bist, wird den Schaden auf Deinem Grundstück ersetzen. Hat der Nachbar grob fahrlässig gehandelt, kann man ihm einen Vorwurf machen, dass dieser Ast angeknackst ist?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. März 2008 17:12

fällt der Ast auf das Dach ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden!


sturmei
beantwortet von sturmei am 1. März 2008 16:15
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am besten ast festbinden mit strick am baum, dann absägen und den ast, der dann am strick baumelt herunterlassen schon gartenzaun ;-)


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 1. März 2008 16:51
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Mach dir nicht schon wieder Sorgen über ungelegte Eier.

Dein Nachbar hat dies bestimmt schon bemerkt und wird diesen angeknacksten Ast absägen, damit die Kirche im Dorf bleibt.

Sonst hätte er bestimmt eine Privathaftpflichtversicherung.

Gruss Brigitta


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