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Gechippter Hund gestohlen worden,muß ich Strafe zahlen beim Einfangen durch den Hundefänger?

gefragt von szuki am 12.09.2008 um 19:35 Uhr

Vor einiger Zeit hat man mir meine Hündin gestohlen die an einem Baum angebunden war.Am nächsten Tag habe ich die Polizei angerufen und nachgefragt.Diese haben mich an zwei weitere Dienststellen weitergeleitet.Aber ihnen war nicht bekannt das ein Hund abgegeben worden wäre.Nächsten Tag habe ich das Tierheim angerufen auch dort wurde nach meiner Beschreibung kein Hund abgegeben.Habe Tasso informiert,wußte aber die Chippnummer nicht mehr.Keine Antwort.Jetzt nach 1 Woche konnte ich ihn im Tierheim abholen da ich die Nummer wieder wußte.Jetzt bekam ich die Rechnung vom Tierheim und ein Ermittlungsverfahren vom Bezirksamt.Der Hund war am Tag meines anrufes schon im Tierheim .Was kann ich tun?


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WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 12. September 2008 19:36
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zahlen und gut ist


zj1000
beantwortet von zj1000 am 12. September 2008 19:40
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Der Aufwand der durch den abhanden gekommenen Hund entstanden ist wurde durch den "Dieb" verursacht - da dieser nicht bekannt ist muß eben der Hundebesitzer dafür haften. Igendwie logisch oder.

Kommentar von szuki am 12. September 2008 19:54

das ist korrekt,aber das Tierheim hat mir den Hund unterschlagen,hätte ihn schon am nächsten Tag abholen können.Waren sowieso am Telefon so unfreundlich.Bezahlen soll ich ans Tierheim 145 Euro für 7 Tage.

Kommentar von E7444ef996bf5c522217cd9100feb4ebsmallFontainebleau am 12. September 2008 21:23

und alles nur, weil du die chip-nummer nicht mehr wußtest! darum... nächstes mal vorher aufschreiben! dann entgehst du solchen unnötigen kosten!

Kommentar von E64c6acb60a0c9776bf4da44fb0a527esmallloitzl406 am 12. September 2008 19:55

DH, abhanden gekommen trifft wohl den Kern.

Kommentar von szuki am 12. September 2008 20:04

kann man auch so Darstellen.Aber mit Leine und Halzband ein bisschen komisch.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 12. September 2008 19:37
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Hauptsache der Hund ist wieder da.

Kommentar von szuki am 12. September 2008 19:44

habe mich ja auch gefreuht,aber ist das nicht eine Verar....da ich mich ja bemühte ihn zu finden soll ich dafür bestrahft werden?

Kommentar von E64c6acb60a0c9776bf4da44fb0a527esmallloitzl406 am 12. September 2008 19:57

siehe Kommentar von zi1000, klarer kann man sich eigentlich nicht mehr ausdrücken.


Baiana
beantwortet von Baiana am 12. September 2008 20:17
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Auf jeden fall solltest Du Dir die Steuernr., die Tassonr., Chipnr, Telefonnr. vom Tierheim, von Tasso, Tierarzt und Tiernotruf ins Handy einspeichern!

Kommentar von szuki am 12. September 2008 20:41

habe ich alle gehabt außer die Chippnummer denn die war im Impfpass eingetragen und den hatte ich verlegt.Sorry aber eigentlich wollte ich nur wissen ob ich die Kosten des Tierheimes zahlen muß obwohl bei meiner Anfrage im Heim der Hund schon da war laut Rechnung und mir gaben sie eine Absage.Es war noch ein junger Hund vom deutschen Tierschutzbund.


anonym
beantwortet von Dschulia am 12. September 2008 22:51
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wenn der Hund ein HAlsband mit Steuermarke umhatte, hätte sie doch anhand der Nummer doch leicht identifiziert werden können. Hast du die Steuernummer nicht beim ANruf im Tierheim angegeben??




Kommentar von szuki am 13. September 2008 10:42

hallo, ich hatte den Hund vom deutschen Tierschutzbund erst gekauft da hat man ein Jahr keine Steuern zu zahlen.Den Hund hatte ich erst vier Monate und in der Zeit habe ich es immerwieder verschoben die Marke abzuholen.Gruß und schönen Dank für die Antwort.




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