in meiner geburtsurkunde steht nicht der richtige vater drinn weil meine mutter noch mit ihrem ex-mann verheiratet war kann man das ändern das mein richtiger vater eingetragen wird ? (bin mitlerweile 40 jahre jung )
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wenn Dein biologischer Vater die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, muss die Abstammungsurkunde geändert werden. Auch wenn man 80 Jahre jung ist.
Mit der Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt gehen und neu schreiben lassen. Gebühren werden fällig.
butz1510 am 30. August 2008 19:27 Gebühren werden übrigens nicht für die Umschreibung fällig, sondern nur dann, wenn Du Urkunden möchtest (7 Euro/Stück), weil Du die z.B. wegen Erbschaftsgeschichten o.ä. irgendwo vorlegen willst.
War Deine Mutter verheiratet, ist automatisch der Ehemann Dein Vater und deshalb auch in der Geburtsurkunde eingetragen. Im anderen Fall müsste Dein richtiger Vater die Vaterschaft anerkannt und die Eintragung in die Geburtsurkunde beantragt haben. Dazu wäre die Zustimmung Deiner Mutter nötig gewesen. Du kannst aber (vielleicht) die Vaterschaft anfechten. Du kannst dies zwei Jahre nach Kenntnis der Tatsache anfechten oder zwei Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit. Anfechtung beim Amtsgericht. Vielleicht gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, die ich nicht kenne. Musst Du prüfen lassen.

Das würde nur gehen, wenn gerichtlich festgestellt würde, dass der Exmann Deiner Mutter nicht der wirkliche Vater ist. Dies geht nur durch Anfechtung der Ehelichkeit im Rahmen einer gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung. Diese ist allerdings mit zwei Jahren fristgebunden, wobei die Frist ab Kenntnis der Umstände rechnet, die Zweifel an der Vaterschaft aufkommen lassen. Deine Mutter kann die Vaterschaft sicher nicht mehr anfechten, das sie länger als zwei Jahre Bescheid weiß. Du sebst könntest, da Du schon weit über 18 Jahre alt bist, auch nur die Vaterschaft anfechten, wenn Du erst in den letzten zwei Jahren Zweifel bekommen hast. Das könnte der Fall sein, wenn Deine leiblichen Eltern und der Exmann der Mutter Dich immer schonen wollten und Dir nichts erzählt haben, aber jetzt in den letzten Monaten ihr Gewissen erleichtern wollten und sich Dir offenbart haben. (Ich will hier nicht zu einer Falschaussage anstiften, aber Du siehst, worauf es ankommt). Entsprechendes gilt für ein Anfechtungsrecht des Scheinvaters. Da wird es aber schwierig seine fehlende Kenntnis zu behaupten,wenn er etwa nie Unterhalt für Dich bezahlt hat. Das würde dafür sprechen, dass er die Wahrheit kannte.
Wenn man in der Vergangenheit nur die Möglichkeit der Vaterschaft des jetzigen Mannes Deiner Mutter vermutet hat und erst jetzt duch einen DNA-Test Gewissheit geschaffen hat, könnte es mit der Frist auch ausreichen.
Ohne Vaterschaftsanfechtung wird es nicht laufen. Um die Sache nicht falsch einzufädeln und für immer zu verbaseln, solltest Du vor jeglicher Aktion einmal Rat bei einem familienrechtlich versierten Rechtsanwalt holen.
meine eltern leben zusammen aber es wurde sich nie um eine vaterschaftsannerkennung gekümmert .kann man das denn jetzt auch noch machen damit mein richtiger vater in der geburtsurkunde steht ?
Ja, das kann er machen. Geht mal alle zusammen (Deine Mutter auch) zum Standesamt.