Sara89 am 19.03.2009 um 7:43 Uhr
Muss der Erzeuger des Kindes mit auf die Geburtsurkunde??? Und hat das Einfluss auf das Sorgerecht???

Im normall Fall JA.Was das Sorgerecht angeht,kommt es darauf an,ob Ihr Verheiratet wart,seid oder wie auch immer,denn ein Vater hat immer das Recht sein Kind zu sehen und wenn es um Unterhaltszahlungen geht,stellen sich einige Daddys nämlich auch quer.Solltet Ihr getrennt leben,müßt Ihr untereinander das Sorgerecht regeln,sonst in regelmäßigen Abständen alle 2 Wochen,sollte dies nicht klappen,wird sich das Gericht damit befassen.

Nein muss nicht,das Sorgerecht bleibt bei der Mutter,wahr bei mir so.Es sind aber soviele neue Gesetze rausgekommen,beim Jugendamt können sie dir aber bestimmt weiter helfen.
ja der Vater muß mit auf die Geburtsurkunde. Sagt aber nichts über das Sorgerecht aus. Es seie denn er hat auch eien Vaterschaftsanerkennung gemacht, dann hat er auch das Sorgerecht
wenn du unterhalt haben willst ja
wenn du nicht sagen willst oder nicht weißt wer der vater ist den nein