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geburtstag ohne eltern

gefragt von stylerin08stylerin08 am 03.07.2008 um 19:38 Uhr

darf man seinen 17. geburtstag ohne aufsicht der eltern feiern??


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ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 3. Juli 2008 21:47
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Grundsätzlich haben Eltern bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder die Aufsichtspflicht.Solange auf der Party alles reibungslos läuft, spricht auch nichts dagegen.Anders sieht die Sache aus, wenn unter 18 Jährige reichlich Alkohol trinken, auch harte Sachen, und es passiert etwas.Als mein Sohn 17 wurde, hatten wir ihm erlaubt mit ein paar Freunden zu feiern, auch Bier hatten wir genehmigt.Einer seiner Kumpels kam mit seinem Roller zu uns, betrank sich hier ziemlich, denn irgendwer hatte auch Wodka mit reingeschmuggelt.Wir waren zum Glück im Haus u. haben das mitgekriegt u. dem Jungen den Roller-Schlüssel abgenommen, damit er nicht mehr fahren konnte.In diesem Fall war ich ganz froh, das wir da waren.Denn man weiß nicht, inwieweit man dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn der Junge gefahren u. etwas passiert wäre.


Drapodie
beantwortet von Drapodie am 3. Juli 2008 19:41
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Hi! Wieso eigentlcih nicht? Was spricht denn dagegen? ;-)

Kommentar von 7a5ea123a074366a1ac5cef821db65c5smallstylerin08 am 3. Juli 2008 19:43

alkohol!! ich meine es gibt auch leute die erst 15 oder 16 sind! wenn die dann voll sind bekommen doch die eltern ärger?!?

Kommentar von 52f286c215ce732193ea1b94424d0050smallDrapodie am 3. Juli 2008 19:46

Feiert ihr bei euch? Dann verbiete entweder jeglichen Alkohol oder lass dir von den Eltern deiner Gäste Zettel mitgeben, dass sie Alkohol trinken dürfen oder nicht. Such dir jemanden, der sich bereit erklären würde, zusammen mit dir auf die Einhaltung zu achten. ;-)

Kommentar von 7a5ea123a074366a1ac5cef821db65c5smallstylerin08 am 3. Juli 2008 19:49

ja also ich feier nicht sondern meine cousine. keien ahnung wo sie des macht

Kommentar von 52f286c215ce732193ea1b94424d0050smallDrapodie am 3. Juli 2008 19:55

Achso. Dann frag sie doch einfach mal und schlage ihr, wenn du willst, meinen Rat vor.;-) Auf jeden Fall viel Spaß auf der Feier.

Kommentar von 7a5ea123a074366a1ac5cef821db65c5smallstylerin08 am 4. Juli 2008 19:29

danke :-)


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 3. Juli 2008 19:44
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ja wieso soll man das nicht dürfen???? Also Gesetze über Geburtstagsfeier gibt es meines Wissens nicht!


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 3. Juli 2008 19:44
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Nur in "beiderseitigem Einvernehmen" !


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Juli 2008 19:47
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Wenn die Eltern das erlauben: Ja.





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