gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Gebühren für Kleinunternehmer mit UmSt Befreiung?

gefragt von IuciferIucifer am 26.10.2007 um 18:11 Uhr

Hallo, wollte fragen, ob ein Kleinunternehmer noch gewisse Gebühren zu bezahlen hat und ob man sofort Umsatz erbringen muss. Also gibt es Ärger, wenn kein Geldtransfer in den ersten 3 Monaten stattfindet? Interessiert mich halt, weil ich ja ein angemeldetes Gewerbe brauch um Händlerpreise genau einsehen zu dürfen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gebühren (239)
Kleinunternehmer (48)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 26. Oktober 2007 18:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, niemand zwingt Dich, sofort Umsätze oder gar Gewinne zu erzielen. Allerdings mußt Du Dir am Ende des Steuerjahres schon die Frage gefallen lassen zu beweisen, daß Gewinnabsicht und gewerbliches (oder freiberufliches) Interesse vorliegt.

In welchen Monat Du was verdienst, ist dafür aber völlig egal. Ganz im Gegenteil gibt es ja auch wirklich viele Geschäftsmodelle, bei denen ein einzelner Auftrag länger als drei Monate dauert und dann erst bezahlt wird...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Oktober 2007 18:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du dich von der Abführung der Umsatzsteuer hast befreien lassen, dann ist niemand da, der sieht, ob du Umsatz machst oder nicht. Deine Steuererklärung ist wie sonst auch, erst im nächsten Jahr fällig.

Selbst wenn du die Umsatzsteuer abführen würdest/müsstest, wäre das dem Finanzamt egal, wenn du Vorsteuererklärungen mit Null Euro Umsatz angibst.


Iucifer
beantwortet von Iucifer am 26. Oktober 2007 19:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann man das Gewerbe von einem zum anderen Tag einfach so wieder auflösen?

Kommentar von lux23 am 26. Oktober 2007 19:55

Das Gewerbe abmelden kannst du jederzeit. Einfach so ist das aber in Bezug auf das Finanzamt nicht unbedingt. Die möchten schon wissen, ob du noch Betriebskapital hast. Anders ausgedrückt: Du kannst nicht erst deine ganzen Betriebskosten absetzen, keinen Gewinn machen und dann sagen: ausser Spesen nix gewesen. Wie sich das aber in der Praxis genau darstellt, hängt von deiner Geschäftstätgkeit und den Zahlen ab. Insofern lässt sich die Frage nicht ohne sehr viel mehr Informationen richtig beantworten.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.