Hallo, wollte fragen, ob ein Kleinunternehmer noch gewisse Gebühren zu bezahlen hat und ob man sofort Umsatz erbringen muss. Also gibt es Ärger, wenn kein Geldtransfer in den ersten 3 Monaten stattfindet? Interessiert mich halt, weil ich ja ein angemeldetes Gewerbe brauch um Händlerpreise genau einsehen zu dürfen.

Nein, niemand zwingt Dich, sofort Umsätze oder gar Gewinne zu erzielen. Allerdings mußt Du Dir am Ende des Steuerjahres schon die Frage gefallen lassen zu beweisen, daß Gewinnabsicht und gewerbliches (oder freiberufliches) Interesse vorliegt.
In welchen Monat Du was verdienst, ist dafür aber völlig egal. Ganz im Gegenteil gibt es ja auch wirklich viele Geschäftsmodelle, bei denen ein einzelner Auftrag länger als drei Monate dauert und dann erst bezahlt wird...
Wenn du dich von der Abführung der Umsatzsteuer hast befreien lassen, dann ist niemand da, der sieht, ob du Umsatz machst oder nicht. Deine Steuererklärung ist wie sonst auch, erst im nächsten Jahr fällig.
Selbst wenn du die Umsatzsteuer abführen würdest/müsstest, wäre das dem Finanzamt egal, wenn du Vorsteuererklärungen mit Null Euro Umsatz angibst.
Kann man das Gewerbe von einem zum anderen Tag einfach so wieder auflösen?
Das Gewerbe abmelden kannst du jederzeit. Einfach so ist das aber in Bezug auf das Finanzamt nicht unbedingt. Die möchten schon wissen, ob du noch Betriebskapital hast. Anders ausgedrückt: Du kannst nicht erst deine ganzen Betriebskosten absetzen, keinen Gewinn machen und dann sagen: ausser Spesen nix gewesen. Wie sich das aber in der Praxis genau darstellt, hängt von deiner Geschäftstätgkeit und den Zahlen ab. Insofern lässt sich die Frage nicht ohne sehr viel mehr Informationen richtig beantworten.