anonym09 am 08.09.2009 um 16:33 Uhr
Ich wollte in einem Geschäft einen Artikel mit Karte bezahlen, Preis 9,95 Euro. Die nette Frau an der Kasse wies mich darauf hin, das sie mir 50 Cent aufschlagen muß, weil das bei ihnen unter 10 Euro Kartenzahlung üblich wäre. Wie ist die rechtliche Lage? Darf Gebühr erhoben werden?

Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Wer mit Karte zahlen möchte, muss sich vertraglich mit dem Zahlungsempfänger einigen. Wenn man sich nicht einigen kann (dem einen sind die Nebenkosten zu hoch, der andere will sie nicht ersetzen), dann bleibt einem immer noch der Ausweg mit Bargeld zu zahlen - das muss der Händler ohne zusätzliche Gebühren annehmen.

Ja klar, das Geschäft hat ja auch Kosten für die Kartenzahlung.

ja da die Kreditinstitute ein desacio (Gebühr)erheben ist eine Kartenzahlung unter 10 Euro für ein Geschäft ein Verlustgeschäft.
Die rechtliche Lage kenn ich nicht, aber ich hätte da nix gekauft.

Ja aber das müsste Fett irgendwo an der Kasse stehen bevor man zum zahlen geht.
anonym09 am 8. September 2009 16:37 Sie hat mich daraufhingewiesen, es stand etwas von der Kasse entfernt an einer Wand.
Knabberstange am 8. September 2009 16:40 Oki...dann war alles rechtens.
Warum denn nicht? Ein privatwirtschaftliches Unternehmen darf doch frei entscheiden, wie es seine Verkäufe ausgestaltet.
anonym09 am 8. September 2009 16:38 Fazit: es ist jedem Geschäft selbst überlassen, ob und wieviel Gebühren es auf kartenzahlung, egal bei welchem Betrag, nimmt. Hätte ich zu der Kassiererin gesagt, sie soll die 9,95 auf 10 Euro aufrunden, was dann? Ist es nicht immer auch eine Kulanzfrage, um den Kunden zu binden? Ich werde mir jedenfalls überlegen, ob ich da nochmal hingehe.
Das steht dir frei.

Ich wäre gegangen.
Alternative: Einen Keks oder eine andere Kleinigkeit dazukaufen, um auf 10 Euro zu kommen.

Ja - ist völlig gerechtfertigt, weil die Gebühren für eine Kreditkartenzahlung von den Kreditinstituten sehr hoch sind und sich nur bei Zahlungen über 10 Euro (bei manchen Geschäften noch höherer Betrag) wieder amortisieren.
Und es ist im Prinzip ja schon eine merkwürdige Sache, wenn man noch nicht mal einen Betrag unter 10 Euro bar dabei hat...
anonym09 am 8. September 2009 16:42 Ich will mich hier nicht rechtfertigen, warum ich mit Karte bezahlen wollte, aber es soll Länder geben, das iost eine Barzahlung die Ausnahme, lach.
RolfHoegemann am 8. September 2009 16:46 Das schon - aber dort gibt es meines Wissens auch keinerlei Kosten mehr für den Ladenbesitzer, wenn mit einer Kreditkarte bezahlt wird - da zahlen ggf. die Kartenbenutzer die kompletten Gebühren. Und solange das in Deutschland nicht auch so eingeführt wird, werden diese Kartenzahlungsgebühren unter einem Mindestkauf wohl auch weiterbestehen...

Ja, weil das Geschäft Kosten für Kartenzahlung hat. Aber ich musste seit langem keine Steuern mehr bezahlen da sie abgeschafft wurde. Leider weiß ich nicht ob die Steuern nur bei hier bei mir abgeschafft wurden, oder nicht. Aber anscheinend, da die Verkäuferin dich ja darauf hingewiesen hat. Lg.
Nein... Diesen Laden meiden. Aber im Allgemeinen verlangen die Banken Gebühren für die Lastschriften von den Läden. Diese Gebühren sind allerdings normalerweise schon mit auf die Preise der Produkte draufgeschlagen. Da aber viele Läden der Ansicht sind, sie machen nicht genug Gewinn wenn Sie unter 10 Euro Einkaufswert bleiben, machen die so einen Schmarrn....
genau so sehe ich das auch. viel interessanter finde ich die Zettel die manchmal an Zapfsäulen kleben "200 Euro scheine werden nicht akzeptiert" DAS kann ja eigentlich nicht erlaubt sein. Ach ich stell mal ne Frage ;-)
Ein Ladenbesitzer ist nicht gesetzlich verpflichtea) Kleinstmünzen in ungewöhnlicher Menge anzunehmen und unter gewissen Umständen auch nicht verpflichtet, Geldscheine mit einem ungewöhnlich hohen Wert anzunehmen:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=7&url=http%3A%2F%2Fwww.sol.de%2F%2Ftools%2Fpdfpage.html%3Farid%3D2335027&ei=I3GmStygKIaZQaQrKi-CQ&usg=AFQjCNETGwqpP6qy1GmM92Kxkniq60Y_9Q&sig2=A7k7qhVLINrHxUSW174f7w
An der Tankstelle können Kunden oft nicht mit 500-Euro-Scheinen bezahlen.
So müssten Kunden an Tankstellen damit rechnen, dass sie nicht mit einem 500-Euro-Schein zahlen können. «Solange der Betreiber das ausweist, ist das auch zulässig.» In kleinen Geschäften könne es passieren, dass schon 200er nicht akzeptiert werden. Grundsätzlich müssten zwar sämtliche Euro-Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel angenommen werden, so Altendorf. In der Praxis komme aber dennoch darauf an, dass der Wert des Geldscheins in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware steht. Beim Bezahlen einer Rechnung von 20 Euro mit einem 200-Euro-Schein sei dies nicht gegeben. «Wenn der Händler dann nicht wechseln kann, hat auch der Kunde ein Problem.»