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Gebuchter Flug: unter welchen Bedingungen kann die Fluggesellschaft gewechselt werden?

gefragt von vinoveritas am 23.11.2006 um 9:17 Uhr

und zwar ohne den Fluggast vorher zu fragen. Habe es schon öfter erlebt bzw. gehört, dass man bei Linie A bucht und dann von Linie B befördert wird. Da scheint es Abkommen zwischen den Fluglinien zu geben. Aber: Fliegen ist ja auch Vertrauenssache, oder? Wie ist die Rechtslage?


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warrenbuffet
beantwortet von warrenbuffet am 23. November 2006 14:15
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Das ist nach meinem Wissenstand nur zulässig, wenn dich die Fluggesellschaft vor der Buchung (etwa in den Geschäftsbedingungen oder aufgedruckt auf dem Flugschein etc.) auf diese Möglichkeit hinweist.

Recht korrekt ist dabei die Lufthansa, die unter "Fluginformation" die durchführende Gesellschaft aufführt und damit gebunden ist.

Manche Fluglinien weisen auf Code-Share Abkommen hin, was für den Kunden heißt, dass er nicht weiß, wer in letztendlich aus dieser Gruppe befördert.

Besonders schlecht haben es in dem Punkt wohl Pauschalreisende, denn dort ist nur selten die Fluglinie festgeschrieben.




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