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Gebuchte Pauschalreise und Abflug kurzfristig v. morgens auf spät abends verlegt - Chance Minderung?

gefragt von TobiasT am 20.05.2008 um 22:12 Uhr

Wir haben eine Pauschalreise (1 Woche Türkei gebucht) und der Abflug war frühmorgens geplant bei Buchung. Nun erfahren wir eine Woche vor dem Abflug, dass wir erst um 20.00 Uhr abheben und mit Zeitverschiebung erst um 2.00 Uhr am nächsten Tag/Sonntag morgens im Hotel ankommen werden. Wenn ich das Ausschalefn dazu rechnen gehen uns über 1 Tag Urlaub (von 7 gebuchten) ab.

Unser Reisebüro meint auf Nachfrage, wir hätten keine Chance auf Minderung dadurch, weil der Abflugtag gleich bleibt - und damit auch keine Chance eine teilweise Kostenerstattung. Wer kennt sich aus?


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Reply


Naddel
beantwortet von Naddel am 20. Mai 2008 22:14
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Meistens steht bei den Pauschalangeboten, dass die Flugzeiten nicht verbindlich sind. Was steht denn in den AGB?


Carolchen
beantwortet von Carolchen am 20. Mai 2008 22:18
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Ich denke,keine Chance auf Minderung, da die Flug Daten meistens ohne Gewähr ausgeschrieben werden.Siehe Geschäftsbedingungen,Ticket oder Buchungsbestätigung


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 20. Mai 2008 22:24
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Mit einer Minderung sieht es schlecht aus:

Ändern Reiseveranstalter mit einigen Tagen Vorlauf die Flugzeiten, müssen Pauschalurlauber das akzeptieren. Anders als bei Änderungen am Reisetag, wenn unter Umständen viele Stunden auf dem Flughafen verbracht werden, könnten die Touristen ihre Zeit bei rechtzeitiger Information ja anderweitig verwenden, entschied das Amtsgericht. Im konkreten Fall hatte ein Reiseveranstalter einen Abflug von Köln nach Antalya von 4.30 auf 13.05 Uhr verlegt und den Rückflug nach Köln eine Woche später von 17.15 auf 10.55 Uhr vorgezogen. Die Zeit am Urlaubsort war also kürzer, als es die Touristen zunächst erwartet hatten. Die Flugplanänderungen seien aber kein Reisemangel, da die Touristen jeweils rechtzeitig informiert wurden, befand das Gericht. Das Vorziehen des Rückflugs auf den Vormittag etwa wurde zwei Tage vorher an einer Informationstafel im Hotel bekannt gegeben. Als unzumutbar hätte die Flugzeitänderung nur gelten können, wenn durch sie die Nachtruhe entfallen oder sie wesentlich verkürzt worden wäre. Dies sei bei einem Rückflug um 10.55 Uhr und einer Abholzeit im Hotel um 7.30 Uhr aber nicht der Fall gewesen, befand das Gericht. Az.: 3 C 4908/02

http://kuerzer.de/Flugverlegung


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 20. Mai 2008 22:29
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Wir hatten vor 2 Jahren ein ähnliches Problem. Statt um 6 Uhr morgens wurde der Flug ,nach telefonischer Info am Vorabend, auf 22 Uhr verschoben , sodaß wir erst weit nach Mitternacht in Agadir ankamen und im Hotel einchecken konnten. Ich meine , wir hätten damals pro Person einen Betrag von 30,-Euro ? zurückbekommen.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 20. Mai 2008 22:32

Der Reiseveranstalter war Neckermann.




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