gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Gebrauchtwagenkauf - Scheibe rausgefallen - Gewährleistungsanspruch?

gefragt von schlapperbla am 13.10.2008 um 14:31 Uhr

Hallo,

habe mir einen gebrauchten 307 SW gekauft. Das Auto ist klasse, hab es auch vorher durch eine andere Werkstatt checken lassen, alles okay soweit. Am Freitag habe ich ihn abgeholt. Habe neben der vorgeschriebenen Gewährleistung noch 2 Jahre Garantie bekommen.

Ein paar Stunden nach dem Kauf und den ersten Metern musste ich die Heckscheibenheizung anwerfen. Kurz nachdem ich die wieder ausmachen konnte gabs einen großen Knall und die Heckscheibe verabschiedete sich, d.h. sie zerfiel in tausend Einzelteile. Schon mal an sich prima, man freute sich ja eben noch über die neue Errungenschaft.

Also am nächsten Tag ab zum Händler. Der meinte, dass sei nicht in der Gewährleistung drin (in der Garantie erst recht nicht, die Garantiebedingungen hab ich bereits studiert). Er hätte es zwar noch nie erlebt, dass eine Scheibe einfach kaputt geht (es ist auch kein Unfallwagen!, alle Spaltmaße und die Lackdichte stimmen), aber es könne anscheinend doch mal vorkommen. Nun sagte er, ich solle das über die Teilkasko machen. Hm, da hab ich aber 150 € Selbstbeteiligung. Erstens will ich die nicht zahlen, zweitens will ich nicht gestuft werden und drittens bin ich ja der Meinung, dass die Reparatur und sämtliche damit verbundenen Kosten Sache des Händlers ist.

Wie seht ihr das?

Danke schon mal im Voraus!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

auto (8973)
scheibe (31)
Gebrauchtwagenkauf (17)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Oktober 2008 14:35
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. in der TK wird man nicht gestuft

  2. einen verschuldeten bruch einer Scheibe als Mangel dem Händler nachzuweisen, dürfte sich als unmöglich erweisen...

  3. nimm die SB und lass es machen, denn hier die Justiz ins Rennen zu bringen, bringt nichts..

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 13. Oktober 2008 14:42

Und lass die Selbstbeteiligung für die Zukunft aus dem Vertrag nehmen. Die paar Euro, die Du mehr bezahlst fallen nicht ins Gewicht. Vor einer Hochstufung brauchst Du auch keine Angst zu haben, weil nur die Haftpflicht hochgestuft werden kann.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. Oktober 2008 16:03

und in der Vollkasko...


anonym
beantwortet von Auswanderer am 13. Oktober 2008 14:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das wird über die Versicherung laufen, genauso wie Steinschlag etc.

Kommentar von De54bde66d6e47be2cec825a291b640dsmallleanderchen am 13. Oktober 2008 14:44

Jain! "Steinschlag" wird nur dann von der Versicherung komplett übernommen, wenn er repariert werden kann. Da hier die Scheibe total zerstört ist und eine neue Scheibe eingebaut werden muss, greift die Selbstbeteiligung. Meine Heckscheibe (siehe unten) hätte mich ohne Teilkasko 370 EUR gekostet, so war es "nur" die Selbstbeteiligung.


leanderchen
beantwortet von leanderchen am 13. Oktober 2008 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sehe ich genauso wie Andreas.

Mein Wagen ist 5,5 Jahre alt, 48.000 km gelaufen. Ich habe ihn seit 1,5 Jahren und seit 15.000 km. Vor zwei Wochen habe ich beim Einsteigen die Tür geschlossen (wie sich das gehört, wenn man losfahren will), da ist ebenfalls die Heckscheibe in tausend Stücke zersprungen. Weder in der Werkstatt noch bei Carglass hat man vernünftige Erklärungen, warum das passiert sein soll. Von der Windschutzscheibe hört man das ja oft genug: Steinschlag ignoriert, Bodenwelle überrollt: Krack! Aber die Heckscheibe? Vermutlich hatte ich da unbemerkt einen Steinschlag drin (glaube ich zwar nicht, da ich einmal pro Tag immer um mein Auto herum gehe, bevor ich losfahre. Mir blieb auch nur, "einfach nur" die SB von 150 EUR zahlen und gut war's.


Benjy
beantwortet von Benjy am 13. Oktober 2008 14:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beschwerdebrief an Peugeot schicken. Hoffentlich sind die so kulant. Das ist ja echt der Gipfel!


anonym
beantwortet von schlapperbla am 13. Oktober 2008 15:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aber der Händler muss doch Gewährleistung geben?! Da muss ich dem Händler doch nix nachweisen?! Im ersten halbjahr nach Kauf muss der Händler doch beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorlag?!? Und das passierte ja alles am Tag der Übergabe.

Beschwerdebrief an Peugeot? Wird nix helfen. Der Wagen ist jetzt 5 Jahre alt, die kennen ja den Zustand nicht.

Morgen werd ich den Wagen wohl abholen können und wollte dem Verkäufer eigentlich Argumente vor die Füße werfen, dass er das tragen muss. Aber bisher siehts wohl anders aus? :-(((






Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.