Hallo zusammen, ich habe vor ca. zwei Wochen bei einem Autohändler eine verbildliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen VW Polo 1.2 Trendline unterschrieben. Nun habe ich herausgefunden, dass es gar keinTrendline ist, sondern eine ganz normale Basisversion. Dummerweise steht auf der verbindlichen Bestellung nur VW Polo 1.2. Ich habe noch nicht bezahlt und das Fahrzeug auch noch nicht erhalten. Im Internetangebot stand allerdings VW Polo 1.2 Trendline, davon habe ich auch eine Kopie. Folglich habe ich beim Händler angerufen und er meinte, ich könne nun nicht mehr zurück treten, schließlich habe ich ja unterschrieben. Ist das wirklich so? Kenn vielleicht jemand einen ähnlichen Fall? Danke und viele Grüße SB

Wie hast Du das denn in den 2 Wochen festgestellt ? Das Auto hattest Du doch noch gar nicht.
Das was auf der verbindlichen Bestellung steht hat erstmal Vorrang. Aber......die Bestellung ist ja dann unter falschen Voraussetzungen getätigt worden. Ist denn das Auto vom Internetangebot (KM-Stand,EZ,Farbe usw) auch wirklich das gekaufte oder nur ein anderes Fahrzeug ?

was haste denn unterschrieben?
achja, mündliche angaben sind auch bindend.
Bei einem geschlossenen Vertrag müssten die Nebenabreden (Internetangebot) explizit eingeschlossen sein. Leider hast Du Pech.
Ich war vor Ort und hab das Fahrzeug gesehen. Ich wusste aber nicht, dass Trendline z. B. Sportsitze haben müsste. Aus lauter Vorfreude auf mein erstes eigenes Auto hab ich dann gegoogelt und gegoogelt und gegoogelt und dann herausgefunden, dass das besagte Fahrzeug eben nur ne Basisversion ist.
Die Bilder im Internet waren schon die von dem Fahrzeug. Aber über Trendline hatte ich mich nicht informiert.... nur über Comfortline, da ich eigentlich wg. eines vw mit comfortline hingefahren bin. Dieses ursprüungliche auto war aber dann zu "verbollert", deshalb die wahl des anderen...
jbinfo am 27. Oktober 2009 16:35 Ich würde nochmal mit dem Internetausdruck und der Bestellung beim Händler vorbei schauen und ein vernünftiges Gespräch mit ihm führen. Er kann sich natürlich raus reden, dass das Angebot im Internet unverbindlich ist und ein Schreibfehler immer mal vorkommen kann. Im Kaufvertrag steht nunmal nichts von "Trendline". Ich könnte mir vorstellen, dass er mit einem kleinen Preisnachlass oder einer Zugabe (wir haben ja bald Winter) Dich zufrieden stellen kann. War das ein Vertragshändler oder ein Wald- und Wiesenhändler ?
VW-Vertragshändler, was die Falschangabe meiner Meinung nach noch schlimmer macht ;-) Am Telefon hatte er mir die Winterreifen (gebrauchte) dann zusätzlich doch noch versprochen, obwohl diese im Internet auch dabei standen. Wobei mich das persönlich nicht soooo sehr stört.
Nachdem ich gestern ein Fax hin geschickt hatte, in dem stand, dass ich vom vertrag zurücktrete, da gemäß deren AGBs die verbindliche bestellung innerhalb von 10 tagen nicht bestätigt wurde und das fahrzeug nicht geliefert wurde. Eine direkte antwort hab ich zwar keine bekommen, aber heute habe ich entdeckt, das der polo nun wieder im internet zum verkauf steht und zwar diesesmal mit korrekter beschreibung. :-)
also: in so einem fall nicht alles glauben, was der händler sagt... einfach weiter "kämpfen"