Habe im Mai 2007 ein Audi A4 Diesel gekauft. Fahre jeden Tag 150km auf die Arbeit. Im August 2007 verreckte mir dann die Einspritzanlage auf der Autobahn. Im Kaufvertrag steht 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Das Autohaus will aber das wie 40% der Rechnung tragen weil wir soviel KM gefahren sind. Ist das richtig? Im Kaufvertrag steht aber nirgendwo was davon und das hat auch keiner gesagt. Kennt sich hier jemand richtig gut aus? Was kann ich machen? soll ich zahlen oder streiten? Danke! Gruss Nicole

Streiten. Wenn im Kaufvertrag und der Gebrauchtwagengarantie keine ausdrücklichen Einschränkungen, z.B. Kilometerlaufleistungsmaximum oder ähnliches vermekt und unterschrieben sind, gilt die Garantie uneingeschränkt, im Gegensatz zur Gewährleistung.

Hier tummelt sich zwar auch der eine oder andere, der in seinem Profil aufführt, er sei Rechtsanwalt, das prüft aber keiner nach.
Falls Du also eine verbindliche Rechtsauskunft haben möchtest, bekommst Du diese bei dem Portal www.frag-einen-anwalt.de ggf. hat auch jemand dort schon eine ähnliche Frage gestellt, dann kostet es Dich nicht einmal was.
viel Erfolg!

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Lies doch genau die Garnantiebedingungen! Ich hatte sowas auch mal gehabt und da war ne klausel, dass die Garantieleistung mit den Jahren oder Laufleistung stufenweise abnimmt. Ansonsten wird in solchen Fällen oft nur eine "Zeitgerechte" Reparatur ohne Zuzahlung angeboten, also mit gebrauchten Ersatzteilen. Nach meiner Meinung ist es unüblich.

Diese Gebrauchtwagengarantien sind meist Versicherungen. In den Versicherungsbedingungen steht dann auch etwas von Km-Begrenzung, z.B. ab 50.000 80% ab80.000 noch 60% und ab 100.000 nur noch 40% oder so ähnlich!! Das müßtest Du in Deinen Unterlagen finden!
Ja dne Tip hab ich auch bekommen aber ich versichere da ist nichts, das ist ein Sticknormaler Kaufvertrag da steht nichts drin oder steht beim Kaufvertrag nicht dabei? aber mehr hab ich nicht bekommen....
Hallo wielen dank für deine Antwort. Du meinst also ich sollte nichts zahlen, ich sollte vielleicht noch mal schriftlich mit dem Autohaus in Kontakt treten und um eine Verweis dieser Aussage bitten oder?