Gestern habe ich mir mal den "Tollen" Garantiepass von der Meneks-Gebrauchtwagengarantie genauer angeschaut.
Mein Händler gewährt mir darüber 1 Monat Garantie auf die gängigen Sachen.
Nun steht aber auch darin, dass eine Garantieleistung NICHT stattfindet, wenn das Auto Tuning (zB Fahrwerksveränderungen) unterzogen wurde. Zum Kauf waren aber bereits andere Federn drinn (ca 35mm tiefer).
Wie sieht das Ganze dann aus? Wird beim Garantieanspruch vom Kaufzustand (also MIT der Tieferlegung) oder vom technischen ORIGINAL-Zustand (Werksneu)ausgegangen? Eigtl wird (sollte) mir ja eine Garantie auf das Auto, so wie ich es beim Händler gekauft habe, gewährt (werden)... .
Oxy
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Verbraucher haben beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Autohändler auch ohne vertragliche Garantie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Der Händler haftet für Fehler mindestens ein Jahr lang, eine Bestimmung, die nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden kann. Vertragliche Gebrauchtwagengarantien bieten den Kunden aber unter Umständen eine zusätzliche Absicherung und eine erleichterte Durchsetzbarkeit.
Zweifelsohne verfällt die Händlergarantie auf Teile, die nicht im Auto zum Zeitpunkt der übergaben verbaut waren. Bei Komplikationen (z.B. nach eine) Unfall landet die SAche meist eh vorm Gericht, um den Umfang der Restgarantiere und der verbrleibenden Ansprüche zu klären. Verbrauchsteile fallen überdies nur eingeschrönkt unter die Garantieregelung.

entscheidend für die Annahme der Gebrauchtwagengarantie ist der Ist-Zusandes des Wagens beim Kauf
trotzdem würde ich dir sehr empfehlen, dich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und dir dort das eindeutige JA zu holen, wenn es das nicht gibt, dann muss dieser Vertrag wegen Fortfall des Risikos gekündigt bzw. aufgehoben werden