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Gebrauchtwagengarantie & Händlerkulanz ?! HILFE !!!

gefragt von ellocoelloco am 12.09.2008 um 17:23 Uhr

Hallo ich habe im Februar einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft. Nun war ich mal bei einem Autohaus zum durchckecken weil etwas klapperte und die sollten sich das mal ansehen.

Jetzt wurde festgestellt das mehr als nur das Klappern des Auspuffs fällig wäre. Gesamt ca.1000 €

Nun meine Frage kann ich den Händler bitten/zwingen/fragen ob er es übernimmt/beteiligt und wie liegt da die Regelung?

Zudem habe ich festgestellt das die Mängel die aktuell festgestellt worden sind auf einem dem Kaufvertrag begelegten TÜV-Zettel vermerkt waren aber nicht behoben worden sind.


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jetztgehtslos
beantwortet von jetztgehtslos am 12. September 2008 17:27
1x
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Sorry, aber das heisst doch, Du hast von den Mängeln beim Kauf des Fahrzeuges gewusst. Fällt Dir aber dann nach 7 Monaten spät ein.

Kommentar von 77524ec03c955c00dae05d5b8c0a963asmallelloco am 12. September 2008 17:33

Ich hatte es nach dem unterschreiben des Kaufvertrages ausgehändigt bekommen ... und dachte auch nicht das es so Kostenintensiv ist.

Kommentar von 76bbbbe392004a68dfd8db3efa574ce5smalljetztgehtslos am 12. September 2008 17:40

Ja aber das Klappern ist doch auch nicht erst gestern aufgetreten. War der Verkäufer ein "Wald- und Wiesen Händler". Was steht im Kaufvertrag hinsichtlich TÜV und Mängel ?


anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 12. September 2008 17:28
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Ich würde da den ADAC um Rat fragen, die können sich die Verträge und das Auto anschauen. Aus der Ferne kann man da so schlecht Rat geben. Der ADAC hilft dir bei sowas bestimmt weiter und hat bestimmt Erfahrung mit solchen Fällen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. September 2008 17:31
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Solltest du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen haben, dann nützt die dir leider nichts, denn Auspuff & Co. gehören zu den Verschleißteilen und sind in solch einer Garantie nicht abgedeckt.

Aber auch die Gewährleistung für Gebrauchtwagen wird dir auch nicht helfen, weil nach dem 6.Monat die Beweislastumkehr eintritt. D.h., du müsstest beweisen, dass der Auspuff schon beim Verkauf kaputt war. Und das wird dir niemand (Gericht) glauben.

Mit dem Protokoll des TÜV könntest du mehr Glück haben, denn da könnte man argumentieren, dass dich der Händler über den Tisch gezogen hat. Um das zu beweisen brauchst du aber unbedingt die Hilfe eines Anwalts.

Kommentar von 76bbbbe392004a68dfd8db3efa574ce5smalljetztgehtslos am 12. September 2008 17:33

@Regenmacher, wieso über den Tisch gezogen ? Der TÜV Bericht hat doch beim Kauf vorgelegen. Der Käufer hat ihn nur nicht gelesen.

Kommentar von Regenmacher am 12. September 2008 17:39

Wenn der Händler aber gesagt hat, dass die Fehler beseitigt wurden und der Käufer eine Null in punkto Kfz ist, dann könnte er mithilfe eines guten Anwalts etwas bewegen.

Kommentar von 76bbbbe392004a68dfd8db3efa574ce5smalljetztgehtslos am 12. September 2008 17:41

Wenn die Fehler beseitigt wurden gäbe es aber einen neuen TÜV-Bericht.




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