Hallo wer kennt sich aus ? ich dachte immer es gibt eine Gebrauchtwagengarantie an die sich jeder Händler halten muß, lieg ich da falsch???

Nö, da liegt Du richtig es sei denn der Händler hat Dir im Vertrag ausdrücklich ein "Bastler FZG" verkauft. Dann gibt es keine Gebrauchtwagen Garantie.

An sich muss ein Händler dem Autokäufer stets eine Gebrauchtwagen-Gewährleistung gewähre. Allerdings ist diese nur kurzfristig voll anwendbar, denn Verschleißteile werden dabei (fast völlig) ausgeschlossen. D.h. nach Paar Tagen kann man diese Gewährlesitung kaum bei Schäden an Verschleißteilen - und die Cabrio-Dächer werden gerne dazu gezählt - mehr durchsetzen.
Eine umfassende Gebrauchtwagengarantie gibt es nicht. Wenn ein Händler ein Fahrzeug an eine Privatperson (keine Freiberufler /Gerwerbetreibende) verkauft, muss er die Fehlerfreiheit gewährleisten. Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen beträgt ein Jahr. Viele Händler schließen eine Versicherung (Gebrauchtwagengarantie, Reparaturversicherung) ab, um ihre eigenen Risiken aus der Gewährleistung abzugrenzen. Du musst also prüfen, ob Du eine Reparaturversicherung besitzt oder Dich an den Händler selbst wenden musst, ob bestimmte Bauteile von der Gewährleistung ausgenommen sind, und ob Vorschäden im Kaufvertrag dokumentiert sind.
Vielen lieben Dank für diese Informationen das half mir schon ein wenig weiter:-)