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Gebrauchtwagengarantie beim Cabrioverdeck???

gefragt von schneiderkornelia am 15.05.2008 um 11:27 Uhr

Hallo wer kennt sich aus ? ich dachte immer es gibt eine Gebrauchtwagengarantie an die sich jeder Händler halten muß, lieg ich da falsch???


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Taraa
beantwortet von Taraa am 15. Mai 2008 11:29
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Nö, da liegt Du richtig es sei denn der Händler hat Dir im Vertrag ausdrücklich ein "Bastler FZG" verkauft. Dann gibt es keine Gebrauchtwagen Garantie.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. Mai 2008 11:40
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An sich muss ein Händler dem Autokäufer stets eine Gebrauchtwagen-Gewährleistung gewähre. Allerdings ist diese nur kurzfristig voll anwendbar, denn Verschleißteile werden dabei (fast völlig) ausgeschlossen. D.h. nach Paar Tagen kann man diese Gewährlesitung kaum bei Schäden an Verschleißteilen - und die Cabrio-Dächer werden gerne dazu gezählt - mehr durchsetzen.


anonym
beantwortet von dolabella am 15. Mai 2008 11:46
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Eine umfassende Gebrauchtwagengarantie gibt es nicht. Wenn ein Händler ein Fahrzeug an eine Privatperson (keine Freiberufler /Gerwerbetreibende) verkauft, muss er die Fehlerfreiheit gewährleisten. Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen beträgt ein Jahr. Viele Händler schließen eine Versicherung (Gebrauchtwagengarantie, Reparaturversicherung) ab, um ihre eigenen Risiken aus der Gewährleistung abzugrenzen. Du musst also prüfen, ob Du eine Reparaturversicherung besitzt oder Dich an den Händler selbst wenden musst, ob bestimmte Bauteile von der Gewährleistung ausgenommen sind, und ob Vorschäden im Kaufvertrag dokumentiert sind.


anonym
beantwortet von schneiderkornelia am 15. Mai 2008 13:20
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Vielen lieben Dank für diese Informationen das half mir schon ein wenig weiter:-)




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