Gestern habe ich mir mal den "Tollen" Garantiepass von der Meneks-Gebrauchtwagengarantie genauer angeschaut. Mein Händler gewährt mir darüber 1 Monat Garantie auf die gängigen Sachen. Nun steht aber auch darin, dass eine Garantieleistung NICHT stattfindet, wenn das Auto Tuning (zB Fahrwerksveränderungen) unterzogen wurde. Zum Kauf waren aber bereits andere Federn drinn (ca 35mm tiefer).
Wie sieht das Ganze dann aus? Wird beim Garantieanspruch vom Kaufzustand (also MIT der Tieferlegung) oder vom technischen ORIGINAL-Zustand (Werksneu)ausgegangen? Eigtl wird (sollte) mir ja eine Garantie auf das Auto, so wie ich es beim Händler gekauft habe, gew&a
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Ich kenne die Meneks-Garantie. Bei mir hat man auch versucht, irgendwelche Anspüche abzulehnen, die sich auf Änderungen (in meinem Fall recht breite Räder) beziehen. Ich habe mich darauf versteift, dass es ja eine Gebraucht-Wagen-Garantie ist, die sich auf den Kaufzustand bezieht (die Räder-Umrüstung war immerhin bereits beim Kauf von einem Kollegen vom TÜV eingetragen). Ich habe mir dann die Eintragungs-Unterlagen besorgt und zu der Versicherung geschickt; danach hat man dort mit der üblichen Anmerkung ("aus Kulanz; ohne Rechtsanspruch") bezahlt. Bei einer Gebraucht-Wagen-Garantie muss man ja mit gewissen (zulässigen) Änderungen rechnen; allerdings muss sich das auf den Zustand des Kaufs beziehen (nicht danach).

Das KANN sich nur auf Änderungen beziehen, die Du nach der Übernahme des Wagens vornimmst.