Gebrauchtwagengarantie?!? wie lange?!?

2 Antworten

Hängt davon ab, was in Deinem Vertrag geregelt ist - verpflichtet ist der Händler ohne besondere Vereinbarungen zur Sachmänglehaftung für die Dauer eines Jahres, vereinfacht: die beim Kauf zugesicherten Eigenschaften muß das Fahrzeug tatsächlich (gehabt) haben.

Er haftet auch für versteckte Mängel, die beim Kauf bereits bestanden - Problem ist: nicht er ist dann beweispflichtig, sondern der Käufer

Da allerdings der Mangel "Kühlsystem" erst 3 Monate nach Kauf erstmals bemerkt wurde, kann es sich tatsächlich um regulären Verschleiß handeln - nur die vom Händler gegebene Garantie für 6 Monate würde dann auch diesen Schaden abdecken (unabhängig vom Entstehungszeitpunkt)

Auch wenn es "augenscheinlich" so sein könnte, daß der Schaden schon bei Übergabe bestand und die durchgeführte Instandsetzung unzweckmäßig war - Du müßtest es beweisen können

Rücktritt ist nur dann möglich, wenn a) der Fehler bei der Übergabe bestand und b) alle Reparaturversuche des Händlers vergeblich waren (er darf bis zu 3 Versuche starten)

Er haftet auch für versteckte Mängel, die beim Kauf bereits bestanden - Problem ist: nicht er ist dann beweispflichtig, sondern der Käufer

Irrtum! In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweislast.

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@essleonardo

Im 3. Satz weise ich auf die 6 Monatsagarantie hin - der jetzige Schaden ist aber nach diesen 6 Monaten bemängelt worden und da ist nicht der Händler beweispflichtig (nur insoweit, daß sein Reperatur fachmännisch erfolgt ist)

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Normal ist eine Händlergarantie über 1 Jahr! Dies sollte aber im Kaufvertrag zu finden sein. Wenn Dein Händler sich stur stellt wirst Du die Kosten wohl erstmal übernehmen müssen für die Reparatur---würde aber andere Werkstatt aufsuchen-- Wenn es Dir möglich ist und Du die 12 Monate Garantie vom Händler nicht bekommst solltest Du Dir anwaltlichen Rat holen. Kann Dir leider nicht sagen wie es mit dem Recht auf Rücktritt vom Kauf ist. LG Viel Erfolg

Irrtum - "normal" ist nicht die 1-Jahres-Garantie, sondern nur die einjährige Sachmängelhaftung für Mängel, die bei der Übergabe bereits bestanden.

Bitte nicht verwechseln und falsche Ratschläge geben!

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