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Gebrauchtwagen vom Händler ohne Umsatzsteuer?

gefragt von MatthiasK1MatthiasK1 am 09.04.2008 um 22:24 Uhr

Ich habe mir kürzlich bei einem Gebrauchtwagenhändler in Österreich ein gebrauchtes Auto gekauft. Er stellte die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Als ich ihn danach fragte, sagte er, dass Gebrauchtwagen immer ohne Umsatzsteuer verkauft werden. Ist das korrekt?


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anonym11
beantwortet von anonym11 am 9. April 2008 22:33
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Das kommt drauf an. Es gibt Fahrzeuge, welche keine MwSt mehr haben, d.h. nach §25a MwSt nicht mehr ausweisbar, da von einer Privatperson schon einmal abgeführt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 9. April 2008 22:56
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In Deutschland wäre das nicht richtig. Hier ist allerdings nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des PKW von einer Privatperson und dem Verkaufspreis (also die Gewinnspanne) der USt zu unterwerfen, sogenannte Differenzbesteuerung.

http://www.steuerlexikon-online.de/Differenzbesteuerung.html


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 9. April 2008 22:40
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wie das in A ist, weiss ich nicht. In Deutschland steht ggf. da, ein Hinweis: "Mehrwertsteuer asuweisbar"


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 10. April 2008 18:33
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Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der in der USt-Voranmeldung anzugeben ist. Das müsste aber auf der Rechnung vom Händler vermerkt worden sein. Hast du das Auto denn überhaupt für dein Unternehmen gekauft?

Kommentar von E212373744f808f92b0ebb6176ef2be1smallMatthiasK1 am 10. April 2008 22:07

Mit innergemeinschaftlichem Erwerb bin ich vertraut. Deshalb hatte ich ja wegen der UST gefragt, weil ich unter Angabe meiner UID-Nr. eine umsatzsteuerfreie EU-Rechnung wollte. Allerdings sagte dann der Händler, dass auf Gebrauchtwagen ohnehin keine UST mehr wäre.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 11. April 2008 07:51

Schau doch mal hier: http://www.ewt.co.at/content/steuerberatereisenstadt/steuerberatungburgenland/auto/checklisteankaufeinesautosauseinemeustaat/steuerberatereisenstadt.html Der Verkäufer müsste auf der Rechnung dann vermerkt haben, dass es sich um eine Margenbesteuerung/Differenzbesteuerung handelt.


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