Hallo ,
ich habe mir heute ein Gebrauchtwagen beim Händler angeschaut der Wagen ist soweit in ordnung . Beim ausfüllen vom Kaufvertrag wollte der Händler nicht "unfallfrei" sondern "kein Rahmenschaden" reinschreiben ,weil das Fahrzeug ein leasingrückläufer ist und weil er es auch nicht schriftlich bekommen hat. Er hat aber angeboten dass ich das Fahrzeug beim adac oder bei dekra überprüfen kann auf unfallschäden.
Meine Frage ist jetzt soll ich das Risiko eingehen und den vertrag mit "kein rahmenschaden" abschliessen und unterschreiben und den Wagen aber vorher beim adac überprüfen lassen.
Gruß yunus
Kein Rahmenschaden und Unfallfrei sind komplett verschiedene dinge. Unfallfrei schließt jeden Unfall aus. Kein Rahmenschaden bedeutet nur das das Auto nicht auf einer Richtbank war und es kann sein das kiloweise Spachtel an der Karre hängt. Besteh auf Unfallfrei wenn du keine geflätschte Gurke haben willst. Bin mir sicher der Händler weis noch mehr über die Karre als er dir erzählt. Mfg.Iltis72 (Automobilkaufmann)
Also angucken und überprüfen lassen sollte man einen Gebrauchtwagen auf jeden Fall.
Kein Rahmenschaden heisst, dass zwar am eigentlichen trangeden Rahmen vom Fahrzeug keine reparaturen vorgenommen wurden, aber einzelne Teile wie Kotflügel, Motorhaube, Frontverkleidungen etc. ersetzt wurden.
Ist allerdings auch keine Schande, so ein Auto zu kaufen, wenn es Fachnmännisch nach Vorschrift instandgesetzt wurde.

Laß die Karre sausen, der Verkäufer darf keine Unfallschäden verschweigen, wenn er erst bei Vertragsabschluß/Vertragsausfüllung sowas erwähnt, erfüllt das den Straftatbestand der arglistigen Täuschung! Und "Kein Rahmenschaden" ist schon ne Zusage für nen Unfallschaden!!!!!!!!!
Hallo, unbedingt auf Kosten des Händlers bei der DEKRA vor dem Kauf!! untersuchen lassen.
Eine Überprüfung würde ich dringend empfehlen. Aber: Behobene Kleinschäden an der Karrosserie machen das Fzg ja nicht verkehrsunsicher und sind während einer gewissen Laufzeit (Leasinglaufzeit bis 48 Monate) auch zu erwarten. Kommt auf den Preis an. Da die Leasingfahrzeuge durchwegs kaskoversichert sind, kann jedenfalls damit gerechnet werden, dass die Reparaturen korrekt durchgeführt wurden.