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gebrauchtwagen "kein rahmenschaden" statt "unfallfrei" im vertrag kaufen oder nicht?

gefragt von yunus76 am 27.07.2009 um 21:55 Uhr

Hallo ,

ich habe mir heute ein Gebrauchtwagen beim Händler angeschaut der Wagen ist soweit in ordnung . Beim ausfüllen vom Kaufvertrag wollte der Händler nicht "unfallfrei" sondern "kein Rahmenschaden" reinschreiben ,weil das Fahrzeug ein leasingrückläufer ist und weil er es auch nicht schriftlich bekommen hat. Er hat aber angeboten dass ich das Fahrzeug beim adac oder bei dekra überprüfen kann auf unfallschäden.

Meine Frage ist jetzt soll ich das Risiko eingehen und den vertrag mit "kein rahmenschaden" abschliessen und unterschreiben und den Wagen aber vorher beim adac überprüfen lassen.

Gruß yunus

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auto x 23.212 gebrauchtwagen x 391 kaufvertrag x 268

anonym
beantwortet von Iltis72 am 9. August 2009 13:36
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Kein Rahmenschaden und Unfallfrei sind komplett verschiedene dinge. Unfallfrei schließt jeden Unfall aus. Kein Rahmenschaden bedeutet nur das das Auto nicht auf einer Richtbank war und es kann sein das kiloweise Spachtel an der Karre hängt. Besteh auf Unfallfrei wenn du keine geflätschte Gurke haben willst. Bin mir sicher der Händler weis noch mehr über die Karre als er dir erzählt. Mfg.Iltis72 (Automobilkaufmann)


anonym
beantwortet von Benny27 am 28. Juli 2009 20:21
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Also angucken und überprüfen lassen sollte man einen Gebrauchtwagen auf jeden Fall.

Kein Rahmenschaden heisst, dass zwar am eigentlichen trangeden Rahmen vom Fahrzeug keine reparaturen vorgenommen wurden, aber einzelne Teile wie Kotflügel, Motorhaube, Frontverkleidungen etc. ersetzt wurden.

Ist allerdings auch keine Schande, so ein Auto zu kaufen, wenn es Fachnmännisch nach Vorschrift instandgesetzt wurde.


Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 27. Juli 2009 22:11
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Laß die Karre sausen, der Verkäufer darf keine Unfallschäden verschweigen, wenn er erst bei Vertragsabschluß/Vertragsausfüllung sowas erwähnt, erfüllt das den Straftatbestand der arglistigen Täuschung! Und "Kein Rahmenschaden" ist schon ne Zusage für nen Unfallschaden!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von Abibe am 27. Juli 2009 22:04
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Hallo, unbedingt auf Kosten des Händlers bei der DEKRA vor dem Kauf!! untersuchen lassen.


anonym
beantwortet von Felixguido am 27. Juli 2009 22:04
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Eine Überprüfung würde ich dringend empfehlen. Aber: Behobene Kleinschäden an der Karrosserie machen das Fzg ja nicht verkehrsunsicher und sind während einer gewissen Laufzeit (Leasinglaufzeit bis 48 Monate) auch zu erwarten. Kommt auf den Preis an. Da die Leasingfahrzeuge durchwegs kaskoversichert sind, kann jedenfalls damit gerechnet werden, dass die Reparaturen korrekt durchgeführt wurden.


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