Gebrauchtes Motorrad aus Holland importieren?

3 Antworten

In Holland:

1.) Kaufvertrag sollte enthalten: 1.1) Übliche Daten, wie auch bei dt. KFZ/KRAD 1.2) Besonderer Hinweis, dass es sich um einen Umsatzsteuerfreien Privatverkauf handelt 1.3) Der Käufer und der spätere Halter sollten aus steuerlichen Gründen identisch sein. Wenn also das Bike auf Papi zugelassen wird, wegen der Versicherung, dann sollte der auch Käufer sein und später auf den Sohn übertragen. Steuerliche Gründe. 2.) Es gibt auch in NL eine Technische Prüfung, die analog zu unserem TÜV funktioniert. Die letzte Bescheinigung mitgeben lassen !!!!
3.) Anbauteile am Bike ? Faustregel in D.: Alles, was man ohne Werkzeug entfernen kann, gilt als Gepäck, also nicht eintragspflichtig. Ansonsten prüfen, ob Anbauteile hierzulande erlaubt sind .

Transport/Überführung: 1.) Selbstfahrend mit NL-Kennzeichen, die dem Käufer danach per Post zurück gesendet werden.: Hierzu gibt es eine 1-Jahresversicherung beim ADAC, um die 100 Euro. Damit fährt man abgesichert. Auch wenn der Vorbes. Dich noch mit seiner Versicherung fahren lässt, zu empfehlen, da Du nicht weißt, ob der bezahlt hat und wie er versichert ist. 2.) Mit Kurzzeit-Kennzeichen: Geht auch ohne TÜV, aber Du bist für STVO-gemäßen Zustand verantwortlich und haftbar. Eventuell auch Zusatzversicherung ? Du hast dann nämlich noch keine Kaskoversicherung, nur HV. 3.) Auf Transporter / Anhänger: Unproblematisch,

Bei Überschreitung eines bestimmten Kaufpreises ggf. Anmeldung bei Zoll erforderlich.

Anmeldung in D.: Mit NL-Papieren zum TÜV. Ist der erledigt, mit Papieren zur Zulassungsstelle. Dort erfolgt, je nach Aktenlage, Umschreibung innerh. EU oder Anmeldung. Nicht irritiert sein: Eventuell wird das Fahrzeug in dt. Papieren als Erstzulassung geführt, wenn noch nie in D. zugelassen, es wird i.d.R. ein Vermerk mit eingetragen. Die Anzahl der Vorbesitzer sollte bekannt sein, sonst kann es in Einzelfällen passieren, dass die Zulassungsstelle Daten erst abgleichen will und Du noch ein 2. Mal hinfahren musst.

Bei Überschreitung bestimmter Euro-Werte erfolgt noch eine Meldung an das Finanzamt, die u.U. eine Einfuhrumsatzsteuer auslöst, die Du dann noch nachentrichten musst.

Besten Dank, war sehr hilfreich.Selbst schon mal aus NL importiert? Hätte noch Fragen: ab welchen Kaufpreis- Zoll bzw.- Einfuhrsteuer und wieviel? Grüsse

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@norgeman

Sorry, war einige Tage abwesend und habe Deine Msg. erst jetzt gelesen. 1.) Nein, nicht aus Holland, aber aus Frankreich und Algerien, Re-Import und Gebrauchtmotorrad, also Erfahrung mit Eu- Import ( ist egal, ob F oder NL ), als auch mit Import ausserhalb EU.

2.) Die aktuellen Grenzwerte habe ich nicht zur Hand. Bin gerade bei Umzugsvorbereitungen. Du kannst bei der Zollverwaltung Saarlouis anrufen oder auch bei Deinem Finanzamt, die haben die Einfuhrgrenzbeträge für Güter des privaten Gebrauchs mit Sicherheit. Die Zollverwaltung in Saarlouis ist dabei sicher etwas ausführlicher und schneller, als manche Finanzämter, die solche Fälle nicht so oft auf dem Schreibtisch haben.

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@RoBingi

Dank für dein Tipp, hast du schon mal was von einer Konfirmitätserklärung (CoC) gehört.Soll man zum anmelden brauchen!?

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@norgeman

Hier gilt das, was man als "klares Jein" bezeichnen könnte. Für außereuropäische Fahrzeuge ist sie in den allermeisten Fällen erforderlich. Bei Fz. aus den EU-Raum, auch solche, die außerhalb der EU produziert wurden, aber schon eine EU-Zulassung erhalten haben, kann sie unterstützend für eine schnellere Bearbeitung wirken, ist aber ebenso kein "Freibrief". Beispiele: Scheinwerfer - aus GB müssen die seiten-gewechselt werden, auch wenn eine CoC vorliegt. Für franz. Altfahrzeuge z-B- werden die alten gelben Scheinwerfer im Rahmen der EU-Zulassung noch anerkannt, allerdings nicht mehr für neuere Zulassungen. Es gibt diverse kleine Merkmale, die unter den Ländern abweichen, etwa noch die Größe von Kennzeichen oder auch die erforderliche Spiegelfläche für Motorräder usw... Wenn der TÜV die Maschine "durchwinkt", gibts i.d.R. auch ohne CoC keine Probleme, hat der TÜV hinsichtlich bestimmter Anbauteile/Ausstattungsmerkmale Bedenken, verkürzt die CoC die Suche und das Prüfverfahren hierzu. Die Kennnummer, die allg. von den Herstellern für die CoC verwendet wird, ist mittlerweile auch in den neuen KFZ-Papieren integriert, so dass, wenn das KRAD Papiere nach 2005 in NL erhalten hat, etwa auch nach Umschreibung/Halterwechsel, oder eben auch als Neu-Fz., eine CoC entbehrlich ist.

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Du benötigst die Papiere.

Transport im Bulli oder auf einem Anhänger ist sinnvoll.

Ohne TÜV kannst du das Motorrad in Deutschland vermutlch nicht zulassen.

eventuell kannst du mit einem deutschen Kurzzeit-Nummernschild nach Holland fahren, aber ohne Tüv ?


Der Verkäufer bringt es eventuell, wenn die Entfernung passt.

Gibt es CO2 Papiere in NL , die werden für die Anmeldung in Österreich gebrauch?