Sedativa am 08.04.2009 um 17:36 Uhr
Ich hätte da auch mal ne Frage. Nämlich ist das so, dass ich im letzten Jahr April einen gebrauchten, funktionstüchtigen Pc an die Mutter eines Freundes verkauft habe. Etwa zwei Monate später meinte die Frau, dass der Pc nicht funktioniert und ich daher das Geld rückerstatten soll. Da ich mich weigerte, das Geld zurück zu zahlen, schaltete sie mitte November einen Anwalt ein. Auch darauf habe ich nicht reagiert, da mir mehrere Personen versicherten, dass ich das Geld nicht zurückerstatten müsse.
Heute kam ein Brief vom Amtsgericht, da der Anwalt Klage gegen mich eingereicht hat. Der Sohn der Frau hat mir unterschrieben, dass er den PC kaputt gemacht hat (was auch wirklich so war!).
Muss ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen? Kann mir da was passieren?
Wäre super dankbar über eure Hilfe. Bin gerade wirklich verzweifelt.

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Ich sage mal so. Du musst auf jeden Fall ein Widerspruch einlegen. Du kannst die Schreiben vom Gericht nicht ignorieren, irgendwann wird es dem Gericht nämlich egal sein ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Es wird nur noch darum gehen ob du Widerspruch eingelegt hast.
Ansonsten wüde ich mir aber keine Sorgen machen. Die Frau kann das nicht gewinnen, denn als Privatverkäufer hast du keine Gewährleistungspflicht und schon garnicht von 2 Monaten. Aber reagieren musst du.

wenn der sohn/dein kumpel zugibt, er hat den pc kaputtgemacht, wo liegt dann das problem?

wenn sich der Sachverhalt so verhält wie du ihn beschrieben hast brauchst du dir keine Gedanken zu machen...

Der Käuferin gegenüber wurde von mir nie erwähnt, dass ich die Kaufkosten zurückerstatten werde. Es liegt allerdings auch kein schriftlicher Kaufvertrag vor. Der Kaufpreis betrug 330 €. Freue mich über eure Antworten.

PC kaputt gemacht?? was heisst das? Ich hätte es vorher schon im guten geregelt in dem ich ihr den PC eisatzfähig machen würde. Schon aus dem Grund, da es sich ja um die Mutter eines Freundes handelt.
Das Gesetz sagt folgendes, Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läst es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, das in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen http://www.rainbow-ct.de/shop/shop_content.php/coID/9/content/Gewaehrleistung---...
Aber da Dein Freund den Schaden verursacht hat, hast Du nichts zu befürchten

Ich bin 19. Danke erstmal für die Antworten. Ich werde möglichst Widerspruch einlegen. Muss ich mir da einen Anwalt nehmen?
Volker13 am 8. April 2009 18:00 gegen eine Klage kannst Du keinen Widerspruch einlegen. Du musst zur Klage Stellung nehmen und beantragen, dass die Klage abgewiesen wird.
Diesen Antrag musst Du begründen. Ist schriftliches Vorverfahren angeordnet?
Das letztere ist ausgemachter Quatsch.....
Kann gut sein, aber Vorsicht ist besser als Nachtsicht. Außerdem kostet die Beratung bei der ÖRA nur 10€ oder so.
Volker13 hat recht. das letztere ist absoluter quatsch
Ganz genau. Denn gegen eine Klage legt man keinen Widerspruch ein, sondern man beantragt sie kostenpflichtig abzuweisen. Da der TE weder sein Alter, noch den eingeklagten Wert des PC nennt, ist es kau möglich, hier etwas zu sagen.
Im Übrign wissen wir gar nicht, ob die gegenseite Anerkenntnis - oder Säumnisurteil im Falle des schriftlichen Vorfahrens beantragt hat.