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gebrauchte waschmaschine von privat gekauft und ist defekt was für rechte habe ich?

gefragt von thanasithanasi am 23.07.2009 um 15:13 Uhr

gebrauchte waschmaschine von privat gekauft und ist defekt was für rechte habe ich?


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anonym
beantwortet von beastly78 am 23. Juli 2009 15:13
4x
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leider keine, gekauft wie gesehen

Kommentar von Simple_avatar3smallAgnes10 am 23. Juli 2009 15:14

Genau. Man sollte eben immer voher schauen was man kauft und evtl. ausprobieren.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 23. Juli 2009 15:14

Richtig

Kommentar von 0fe0226afbf850687edba9266529d2f4smallguillan am 23. Juli 2009 15:14

Ja, leider...

Kommentar von A1c50623988ffe0d858f4d29d21a244esmallHuck83 am 23. Juli 2009 15:15

jap leider is es so , aber versuch dich mit dem "Verkäufer" auseinander zusetzen und droh ihm halt das du nen Anwalt einschaltest und so weiter .. viellt gibt er dir dann die kohle zurück

Viel Glück

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. Juli 2009 15:16

der Spruch "gekauft wie gesehen" gibt es juristisch eigentlich nicht. Der Satz hat keinerlei Aussagekraft

Kommentar von beastly78 am 23. Juli 2009 15:18

Wird aber so dazu gesagt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. Juli 2009 15:36

es sagen viele, aber man kann es genausogut weglassen, da sinnlos. Ein Gewerbetreibender kann damit z.B ja auch nicht seine gesetzliche Gewährleistung ausschliesen, nur weil er diesen Satz mit in den Vertrag schreibt und bei sittenwidrigen Verträgen nützt der Satz auch nichts. Er bringt eigentlich nie etwas...


BlondAndBlue
beantwortet von BlondAndBlue am 23. Juli 2009 15:14
1x
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das ist ein sachmangel à la BGB

Kommentar von beastly78 am 23. Juli 2009 15:14

Ja aber nicht wenn Du privat was abkaufst

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 23. Juli 2009 15:16

doch auch dann

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 23. Juli 2009 15:16

doch auch dann

Kommentar von 0fffe8770e4dcfa9f2e4c14b698f7aa7smallBlondAndBlue am 23. Juli 2009 15:26
Kommentar von 0fffe8770e4dcfa9f2e4c14b698f7aa7smallBlondAndBlue am 23. Juli 2009 15:18

?????


Mismid
beantwortet von Mismid am 23. Juli 2009 15:15
1x
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kommt drauf an. Garantie hast du zwar keine, aber wenn der Verkäufer dir arglistig den Schaden verschwiegen hat und der Schaden schon bestand als der Verkauf zustande kam, wäre es Betrug und du könntest vom Kauf zurücktreten

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 23. Juli 2009 15:16

richtig sonst könnte ja jeder seine defekten sachen als heile verkaufen


anonym
beantwortet von DanWagner am 23. Juli 2009 15:15
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Man darf die Defekte Waschmaschine abgeben,und man kriegt das Geld zurück aber die Versandkosten nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. Juli 2009 15:17

das wäre unlogisch


anonym
beantwortet von rumpi am 23. Juli 2009 15:16
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das kommt sehr auf die Kaufvereinbarung an. Wurde bestätigt, am besten vor Zeugen, dass die Maschine funktioniert? Wurde ein Funktionstest vor Ort vor Abholung gemacht?

Kommentar von 324277694cbbb21d163ffa1ec7171dafsmallKalleZabel am 23. Juli 2009 15:25

Genau! Kommt immer drauf, ob Du einen Kaufvertrag hast und was drinne steht. Gewöhnlich bist Du bei solchen Geschäften der "Dumme"! Oder hast eine andere Gewichtsklasse...!


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