gebrauchte waschmaschine von privat gekauft und ist defekt was für rechte habe ich?

das ist ein sachmangel à la BGB
Ja aber nicht wenn Du privat was abkaufst
denjo2 am 23. Juli 2009 15:16 doch auch dann
denjo2 am 23. Juli 2009 15:16 doch auch dann
BlondAndBlue am 23. Juli 2009 15:26
BlondAndBlue am 23. Juli 2009 15:18 ?????
kommt drauf an. Garantie hast du zwar keine, aber wenn der Verkäufer dir arglistig den Schaden verschwiegen hat und der Schaden schon bestand als der Verkauf zustande kam, wäre es Betrug und du könntest vom Kauf zurücktreten
denjo2 am 23. Juli 2009 15:16 richtig sonst könnte ja jeder seine defekten sachen als heile verkaufen
Man darf die Defekte Waschmaschine abgeben,und man kriegt das Geld zurück aber die Versandkosten nicht.
das wäre unlogisch
das kommt sehr auf die Kaufvereinbarung an. Wurde bestätigt, am besten vor Zeugen, dass die Maschine funktioniert? Wurde ein Funktionstest vor Ort vor Abholung gemacht?
KalleZabel am 23. Juli 2009 15:25 Genau! Kommt immer drauf, ob Du einen Kaufvertrag hast und was drinne steht. Gewöhnlich bist Du bei solchen Geschäften der "Dumme"! Oder hast eine andere Gewichtsklasse...!
Genau. Man sollte eben immer voher schauen was man kauft und evtl. ausprobieren.
Richtig
Ja, leider...
jap leider is es so , aber versuch dich mit dem "Verkäufer" auseinander zusetzen und droh ihm halt das du nen Anwalt einschaltest und so weiter .. viellt gibt er dir dann die kohle zurück
Viel Glück
der Spruch "gekauft wie gesehen" gibt es juristisch eigentlich nicht. Der Satz hat keinerlei Aussagekraft
Wird aber so dazu gesagt.
es sagen viele, aber man kann es genausogut weglassen, da sinnlos. Ein Gewerbetreibender kann damit z.B ja auch nicht seine gesetzliche Gewährleistung ausschliesen, nur weil er diesen Satz mit in den Vertrag schreibt und bei sittenwidrigen Verträgen nützt der Satz auch nichts. Er bringt eigentlich nie etwas...