In früheren Jahren wurde der Wasserverbrauch und das Abwasser nach Anzahl der Personen abgerechnet, obwohl für jede Mietpartei ein Kaltwasserzähler vorhanden ist.
Seit einem Jahr (Abrechnung für das Jahr 2006) wird Gebrauchswasser und Abwasser nach Zählerstand abgerechnet.
Frage: Darf der Vermieter ohne Zustimmung der Mieter den Abrechnungsschlüssel für Gebrauchswasser und Abwasser ändern ?
mfg
vom Niederrhein
Ja. Kann er machen. Jetzt bekommt ihr eine genauere Abrechnung.

Ja , selbstverständlich. Das müßte doch auch der Wunsch der Mieter sein. Nur so kann man eine "gerechte Abrechnung" erstellen.

Ja, das darf er und der Abrechnungsschlüssel jetzt ist auch sinnvoller.

Ist doch gerade gut für dich. Es sei denn, du warst immer verschwenderisch und deine Nachbarn nicht ;-) Dann hast du jetzt natürlich Pech. Aber unterm Strich ist´s nur fair.

Die Gemeinden berechnen üblicherweise die Gebühren für das Abwasser (Kanalgebühren) nach dem Frischwasserverbrauch.
Sind für jede Mietpartei Zähler vorhanden, so ist die Umlage nach Verbrauch eine gerechte Form der Kostenverteilung.