gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Gebrauchswasser-/Abwasserabrechnung was ist richtig ?

gefragt von Niederrheiner am 10.04.2008 um 13:37 Uhr

In früheren Jahren wurde der Wasserverbrauch und das Abwasser nach Anzahl der Personen abgerechnet, obwohl für jede Mietpartei ein Kaltwasserzähler vorhanden ist.

Seit einem Jahr (Abrechnung für das Jahr 2006) wird Gebrauchswasser und Abwasser nach Zählerstand abgerechnet.

Frage: Darf der Vermieter ohne Zustimmung der Mieter den Abrechnungsschlüssel für Gebrauchswasser und Abwasser ändern ?

mfg

vom Niederrhein


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

BK-Abrechnung (2)
ähnliche Fragen

Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 10. April 2008 13:53
1x
Thumb_up

Ja. Kann er machen. Jetzt bekommt ihr eine genauere Abrechnung.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 10. April 2008 14:44
1x
Thumb_up

Ja und das ist auch gerechter und fairer.


doddo
beantwortet von doddo am 10. April 2008 14:49
1x
Thumb_up

Ja , selbstverständlich. Das müßte doch auch der Wunsch der Mieter sein. Nur so kann man eine "gerechte Abrechnung" erstellen.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 10. April 2008 13:41
0x
Thumb_up

Ja, das darf er und der Abrechnungsschlüssel jetzt ist auch sinnvoller.


Susann Francoise
beantwortet von Susann Francoise am 10. April 2008 14:53
0x
Thumb_up

Ist doch gerade gut für dich. Es sei denn, du warst immer verschwenderisch und deine Nachbarn nicht ;-) Dann hast du jetzt natürlich Pech. Aber unterm Strich ist´s nur fair.





Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 10. April 2008 16:12
0x
Thumb_up

Die Gemeinden berechnen üblicherweise die Gebühren für das Abwasser (Kanalgebühren) nach dem Frischwasserverbrauch.

Sind für jede Mietpartei Zähler vorhanden, so ist die Umlage nach Verbrauch eine gerechte Form der Kostenverteilung.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.