Meine Eltern haben ja eine Wohnung gekauft und jetzt geht es um die bisherige Mietwohnung. Nach neuem Gesetz muss man ja nur Gebrauchsspuren, die "über das übliche Maß hinausgehen", beseitigen. Was heißt das im praktischen? Ich meine, wenn sie jetzt Dübel etc. zuspachteln, dann sieht das doch unmöglich aus und theoretisch müsste man drüber streichen, oder? Oder die Dübellöcher einfach lassen (gehören die zu "normalen Gebrauchsspuren"?)??

Die "üblichen Gebrauchsspuren" betreffen Abnutzungen an sanitären Einrichtung und Fußböden, Teppich oder Parkettboden, aber keineswegs die im Mietvertrag vereinbarten Klauseln bez. Renovierung bei Ein/Auszug.
LG....strick
nach $ 535 hat der Vermieter alles zu tun, um die Mietsache in Ordnung zu halten. Dies ist durch schriftlichen Mietvertrag abdingbar, das heißt auch teilweise auf den Mieter übertragbar. Nach neuester Rechtsprechung des BGH wird insbesondere bei Schönheitsreparaturen ein Ruck zugunsten des Mieters durch die Rechtsprechung gehen. Natürlich gibt es immer Beschädigungnen an der Mietsache wie z.b. ein zerschlagenes Klobecken, die eindeutig vom Mieter zu tragen sind.
Meine Frage war: Was tun mit Dübellöchern- zuspachteln? Dann müsste man doch drüber streichen?! Oder lassen? Gehören sie zu Gebrauchsspuren? LG Fh7
Diese müssen zu gespachtelt werden und zählen nicht zu "üblichen Gebrauchsspuren".
..das ist korrekt...