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Gebrauchsspuren, die über das übliche Maß hinausgehen...

gefragt von FreiheitNummer7 am 18.05.2008 um 9:45 Uhr

Meine Eltern haben ja eine Wohnung gekauft und jetzt geht es um die bisherige Mietwohnung. Nach neuem Gesetz muss man ja nur Gebrauchsspuren, die "über das übliche Maß hinausgehen", beseitigen. Was heißt das im praktischen? Ich meine, wenn sie jetzt Dübel etc. zuspachteln, dann sieht das doch unmöglich aus und theoretisch müsste man drüber streichen, oder? Oder die Dübellöcher einfach lassen (gehören die zu "normalen Gebrauchsspuren"?)??


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strick4a
beantwortet von strick4a am 18. Mai 2008 09:52
2x
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Die "üblichen Gebrauchsspuren" betreffen Abnutzungen an sanitären Einrichtung und Fußböden, Teppich oder Parkettboden, aber keineswegs die im Mietvertrag vereinbarten Klauseln bez. Renovierung bei Ein/Auszug.

LG....strick

Kommentar von FreiheitNummer7 am 18. Mai 2008 10:04

Meine Frage war: Was tun mit Dübellöchern- zuspachteln? Dann müsste man doch drüber streichen?! Oder lassen? Gehören sie zu Gebrauchsspuren? LG Fh7

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 18. Mai 2008 10:05

Diese müssen zu gespachtelt werden und zählen nicht zu "üblichen Gebrauchsspuren".

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 18. Mai 2008 10:18

..das ist korrekt...


anonym
beantwortet von Obelhicks am 19. Mai 2008 08:57
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nach $ 535 hat der Vermieter alles zu tun, um die Mietsache in Ordnung zu halten. Dies ist durch schriftlichen Mietvertrag abdingbar, das heißt auch teilweise auf den Mieter übertragbar. Nach neuester Rechtsprechung des BGH wird insbesondere bei Schönheitsreparaturen ein Ruck zugunsten des Mieters durch die Rechtsprechung gehen. Natürlich gibt es immer Beschädigungnen an der Mietsache wie z.b. ein zerschlagenes Klobecken, die eindeutig vom Mieter zu tragen sind.


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