Hallo zusammen, mal eine Frage wegen Fristen bei einer Ordnungswidrigkeit
Ich wurde am 11.08. geblitzt (nicht viel, macht € 15,--) und hab das Knöllchen am 08.10. erhalten, also fast zwei Monate später. Irgendwie habe ich was im Kopf, dass sowas sechs Wochen nach der "Tat" nicht mehr verfolgt wird. Ist das richtig, wenn ja, weiß jemand, auf was ich mich hier berufen kann?
Vielen Dank

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsordnungswidrigkeit
Eine weitere Besonderheit der Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Dauer der Verfolgungsverjährung. Liegt sie bei der Ordnungswidrigkeit in der Regel bei mindestens sechs Monaten, so kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr bereits nach drei Monaten nicht mehr geahndet werden, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. III StVG).

Nein, das ist nicht richtig! Der Verstoß ist erst nach 3 Monaten und 1 Tag verjährt!

3 Monate sinds
Zahl einfach und fahr etwas langsamer, das spart viel Geld
Die Frist ist drei Monate, also es läuft genau am 10.11 ab danach ist es verjährt. Wenn du es jetzt schon hast musst Du zahlen.
Das ist sehr unterschiedlich. In manchen Städten geht das richtig schnell, da kannst Du den Strafzettel schon nach einer Woche haben. Bei anderen dauert es auch mal 2 Monate
kannste vergessen. bis zu nem halben Jahr kann sich das Amt Zeit lassen.

lieber schnell überweisen, 15 Eu ist ja nicht die Welt. Dann haste wenigstens Ruhe.
die haben drei Monate Zeit um den Strafzettel zuzustellen