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geblitzt, weil zu schnell

gefragt von rawi47 am 13.10.2009 um 22:09 Uhr

Hallo zusammen, mal eine Frage wegen Fristen bei einer Ordnungswidrigkeit

Ich wurde am 11.08. geblitzt (nicht viel, macht € 15,--) und hab das Knöllchen am 08.10. erhalten, also fast zwei Monate später. Irgendwie habe ich was im Kopf, dass sowas sechs Wochen nach der "Tat" nicht mehr verfolgt wird. Ist das richtig, wenn ja, weiß jemand, auf was ich mich hier berufen kann?

Vielen Dank

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Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 13. Oktober 2009 22:12
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Hilfreichste Antwort

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsordnungswidrigkeit

Eine weitere Besonderheit der Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Dauer der Verfolgungsverjährung. Liegt sie bei der Ordnungswidrigkeit in der Regel bei mindestens sechs Monaten, so kann ein Fehlverhalten im Straßenverkehr bereits nach drei Monaten nicht mehr geahndet werden, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. III StVG).


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 13. Oktober 2009 22:11
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Nein, das ist nicht richtig! Der Verstoß ist erst nach 3 Monaten und 1 Tag verjährt!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Oktober 2009 22:11
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3 Monate sinds

Zahl einfach und fahr etwas langsamer, das spart viel Geld


anonym
beantwortet von chicaBlue am 13. Oktober 2009 22:10
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Bezahle und fahr nicht so schnell


potthas
beantwortet von potthas am 13. Oktober 2009 22:10
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denke nach 3 Monaten ist die Faustregel...


anonym
beantwortet von t124terra am 13. Oktober 2009 22:11
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Die Frist ist drei Monate, also es läuft genau am 10.11 ab danach ist es verjährt. Wenn du es jetzt schon hast musst Du zahlen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 13. Oktober 2009 22:11
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Das ist sehr unterschiedlich. In manchen Städten geht das richtig schnell, da kannst Du den Strafzettel schon nach einer Woche haben. Bei anderen dauert es auch mal 2 Monate


alex888
beantwortet von alex888 am 13. Oktober 2009 22:11
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kannste vergessen. bis zu nem halben Jahr kann sich das Amt Zeit lassen.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 13. Oktober 2009 22:11
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lieber schnell überweisen, 15 Eu ist ja nicht die Welt. Dann haste wenigstens Ruhe.


Panikattacke
beantwortet von Panikattacke am 13. Oktober 2009 22:10
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Nein 3 Monate!


Schmuni1183
beantwortet von Schmuni1183 am 13. Oktober 2009 22:10
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die haben drei Monate Zeit um den Strafzettel zuzustellen


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