das auto benutzen viele leute und daher kann man nicht genau sagen wer nun am steuer saß? Wie ist das rechtlich? wer muss zahlen?
Ein Anwalt kann ein größeres Radarfoto anfordern, auf dem der Fahrer gegebenenfalls besser zu erkennen ist. Sollte trotzdem nicht eindeutig geklärt werden, wer gefahren ist, muss der Halter auch mit einem Besuch vom Ordnungsamt rechnen. Die Beamten können auch Familienmitglieder oder Nachbarn befragen, ob sie die Person auf dem Foto erkennen. Wird der Fahrer nicht eindeutig identifiziert, kann das Ordnungsamt einen erneuten Bußgeldbescheid schicken. Erhebt der Halter dagegen Einspruch, landet die Sache vor Gericht.

Zunächst mal geht das ganze ja sowieso an den Halter! Der muss letztendlich auch zahlen. Sollten aber weitere Konsequenzen auf Personen zukommen, die nicht zu ermitteln sind, kann auferlegt werden, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss!
Franticek am 18. November 2008 08:28 Diese Antwort ist trotz der Daumen leider falsch, da die Halterhaftung in Deutschland nur im ruhenden Verkehr zulässig ist. Und auch da zahlt der Halter nur die Verfahrensgebühren und keine Strafe, da nur derjenige bestraft werden darf, der eine Tat auch begangen hat.
Man sieht doch wo und wann! Wer ein Gemeinschaftsauto benutzt und nicht mal zugeben kann das er geblitzt wurde sollte den Schlüssel abgeben! Meine Meinung!

Wenn es nicht erkennbar ist und du nicht benennen willst, wer gefahren ist, dann bist du als Halter dran.
LG
Wieselchen
Franticek am 18. November 2008 08:58 Auch wenn es noch so viele so meinen, dadurch wird das immer noch nicht wahr.

Verantwortlich ist der Halter. Kannst du nachweisen das du es nicht warst mußt du auch nicht zahlen. Kannst du dann aber nicht nachweisen wer den Wagen benutzt hast bekommst du ev die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Und jetzt überleg mal den Aufwand, lohnt sich das wirklich? Gruß Ostrichfan.

Wenn es kein eindeutiges Foto gibt, schreibe ich "immer", dass ich mir mit meiner Schwester (Verwandtschaft ist wichtig, weil ich die nicht nennen muss) ein Auto teile und wir nicht wissen, wer gefahren ist. Ich musste bisher nie haften, nur weil ich Halter bin. Sie schreiben dann zwar, dass man demnächst ein Fahrtenbuch führen muss, aber bisher war´s Luft. Hat mir bestimmt schon 4 Knöllchen erspart. Und: Nein, meine Schwester lebt nicht mit mir zusammen, noch nicht einmal ein derselben Stadt.
Bei mir wa es mal so da wurde mein Vater mit meinem Auto geblitzt.Ich bekam einen Anhörungsbogen mit einer Rechtshelfsbelehrung wo drinnen stand das ich die Aussage zum Fahrzeugführer verweigern kann wenn ich mit der betreffenden Person verwandt verschwägert verheiratet oder bis dritten Grades verwandt bin. Das war § 55 glaube ich Aussageverweigerungsrecht. Und darauf habe ich mich berufen mit der Aussage das ich nicht der Fahrzeugführer war. Habe nie wieder was davon gehört ist jetzt 2 Jahre her.

Der Fahrer. Auf dem Foto wird wohl zu sehen sein, wer es war.
Ist es ein Firmenfahrzeug, dann muss doch es wohl ein Fahrtenbuch geben, in dem eingetragen wird, wer und wann damit gefahren ist.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann wird der Halter zahlen müssen.
Franticek am 18. November 2008 08:54 Und wenn der Halter der Großvater ist, der gar keinen Führerschein besitzt? Wird der dann bestraft für etwas, was er noch nicht einmal gemacht haben KANN? - Nein, das gibt unser Gesetz nicht her.

Der Bescheid geht an den Halter des Fahrzeugs. Wenn dieser nicht angibt, wer gefahren ist, bleibt er auf der Strafe sitzen.
Franticek am 18. November 2008 08:30 Nö! Es kann nur der betraft werden, der etwas gemacht hat. So einfach ist das nicht.

Grundsätzlich muß der Fahrer zahlen. Da der Fahrer meist auch der Halter ist, wird bei kleineren Dingen oft die Anhörung an den Halter geschickt. Überweist der den Betrag, dann ist die Sache damit erledigt. Geht es jedoch in die Punkteränge oder gar in den Bereich eines Fahrverbotes, dann sieht die Behörde von vorneherein schon etwas genauer hin -> Frau/Mann, jung/alt usw. Und ist man der Meinung, daß der Halter nicht selbst gefahren ist, dann wird ein sog. Zeugenbefragungsbogen verschickt, auf dem der Halter angeben soll, wer gefahren ist.
. Vom Halter erwartet man, daß er sich innerhalb von 2 Wochen evtl noch erinnern kann, wer gefahren ist, danach nicht mehr. Die meisten Bescheide kömmen aber später, so daß es heute schon fast üblich ist, ein Bild mitzuschicken. Hier braucht sich der Halter nicht zu erinnern sondern nur den Fahrer auf dem Foto zu erkennen, auch wenn das etwas schlechter ist. Nur relativ selten kommt es vor, daß das Bild wirklich so schlecht ist, daß man nichts erkennen kann. Man muß aber davon ausgehen, daß es sich um eine einfache Fotokopie handelt, das Originalbild aber sehr scharf ist. Meist wird dann die Polizei das Bild vergleichen mit Fotos aus dem Einwohnermeldeamt von Familienangehörigen, - oder die Polizei kommt mit dem Bild vorbei, überzeugt sich selbst oder befragt Nachbarn, Arbeitskollegen...
. Der Halter muß an der Aufklärung mitwirken. Dazu gehört z.B. daß er, wenn der Fahrer aufgrund des Bildes identifizierbar ist, diesen auch nennt. Bei Unsicherheit sollte er zumindest die Personen nennen, die in Frage kommen könnten. Wirkt der Fahrer nicht mit, dann droht die Auflage eines Fahrtenbuches. Dies geschieht i.d.R. nicht gleich beim ersten Mal, ist aber prinzipiell möglich. Und mancher hat sich schon gewundert, wie schnell das plötzlich doch verordnet werden kann.
. Zwei Dinge noch: 1. Es gibt ein Aussageverweigerungsrecht, wenn es um nahe Familienangehörige und Verlobte .. geht. Macht man davon Gebrauch, dann weiß die Bußgeldbehörde sofort, wo sie nach dem wirklichen Fahrer zu suchen hat. Das sollte man ebenfalls bedenken. 2. Ist man selbst gefahren und gibt auf einem der Bögen eine andere Person als Fahrer an, dann hat man gleich ein Verfahren nach § 164 StGB am Hals, was eine Portion schlimmer ist als ein Verkehrsvergehen.
. In der Kürze kann man das nicht mit allem so ausführlich beschreiben, aber dies sollte in kurzen Worten umreissen, wie der Ablauf normal ist.
Nein. Wird der Fahrer nicht eindeutig ermittelt, dann muß das Ordnungsamt weiter ermitteln oder das Verfahren wird eingestellt. Es kann nämlich nur derjenige bestraft werden, der auch etwas gemacht wird. Um allerdings die gleiche Situation zu vermeiden, damit man beim nächsten Mal weiß, wer der Fahrer war, kann dem Halter auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.