das auto benutzen viele leute und daher kann man nicht genau sagen wer nun am steuer saß? Wie ist das rechtlich? wer muss zahlen?
Ein Anwalt kann ein größeres Radarfoto anfordern, auf dem der Fahrer gegebenenfalls besser zu erkennen ist. Sollte trotzdem nicht eindeutig geklärt werden, wer gefahren ist, muss der Halter auch mit einem Besuch vom Ordnungsamt rechnen. Die Beamten können auch Familienmitglieder oder Nachbarn befragen, ob sie die Person auf dem Foto erkennen. Wird der Fahrer nicht eindeutig identifiziert, kann das Ordnungsamt einen erneuten Bußgeldbescheid schicken. Erhebt der Halter dagegen Einspruch, landet die Sache vor Gericht.

Zunächst mal geht das ganze ja sowieso an den Halter! Der muss letztendlich auch zahlen. Sollten aber weitere Konsequenzen auf Personen zukommen, die nicht zu ermitteln sind, kann auferlegt werden, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss!
Man sieht doch wo und wann! Wer ein Gemeinschaftsauto benutzt und nicht mal zugeben kann das er geblitzt wurde sollte den Schlüssel abgeben! Meine Meinung!

Wenn es nicht erkennbar ist und du nicht benennen willst, wer gefahren ist, dann bist du als Halter dran.
LG
Wieselchen

Verantwortlich ist der Halter. Kannst du nachweisen das du es nicht warst mußt du auch nicht zahlen. Kannst du dann aber nicht nachweisen wer den Wagen benutzt hast bekommst du ev die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Und jetzt überleg mal den Aufwand, lohnt sich das wirklich? Gruß Ostrichfan.

Wenn es kein eindeutiges Foto gibt, schreibe ich "immer", dass ich mir mit meiner Schwester (Verwandtschaft ist wichtig, weil ich die nicht nennen muss) ein Auto teile und wir nicht wissen, wer gefahren ist. Ich musste bisher nie haften, nur weil ich Halter bin. Sie schreiben dann zwar, dass man demnächst ein Fahrtenbuch führen muss, aber bisher war´s Luft. Hat mir bestimmt schon 4 Knöllchen erspart. Und: Nein, meine Schwester lebt nicht mit mir zusammen, noch nicht einmal ein derselben Stadt.
Bei mir wa es mal so da wurde mein Vater mit meinem Auto geblitzt.Ich bekam einen Anhörungsbogen mit einer Rechtshelfsbelehrung wo drinnen stand das ich die Aussage zum Fahrzeugführer verweigern kann wenn ich mit der betreffenden Person verwandt verschwägert verheiratet oder bis dritten Grades verwandt bin. Das war § 55 glaube ich Aussageverweigerungsrecht. Und darauf habe ich mich berufen mit der Aussage das ich nicht der Fahrzeugführer war. Habe nie wieder was davon gehört ist jetzt 2 Jahre her.

Der Fahrer. Auf dem Foto wird wohl zu sehen sein, wer es war.
Ist es ein Firmenfahrzeug, dann muss doch es wohl ein Fahrtenbuch geben, in dem eingetragen wird, wer und wann damit gefahren ist.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann wird der Halter zahlen müssen.

Der Bescheid geht an den Halter des Fahrzeugs. Wenn dieser nicht angibt, wer gefahren ist, bleibt er auf der Strafe sitzen.