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Gebäudeversicherung zahlen, wenn dies nicht im mietvertrag steht??

gefragt von andrea80 am 16.08.2008 um 17:30 Uhr

Also: ich bin wohl der totale leie, wenns um solche sachen geht. Vieleicht kann mir jemand dabei helfen oder nen tipp geben?? Wir haben eine ca. 95qm wohnung und wohnen mit unseren Vermietern in einem Haus. Jetzt haben wir schon zum zweiten mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen die uns aus den schuhen geworfen hat. Unter anderem 190 euro pro jahr für die gebäudeversicherung. Der Mietvertrag ist son Einhaitsmietvertrag und in dem ist die Gebäudeversicherung noch nicht mal angegeben. Alle anderen Betriebskosten sind dort aufgeführt aber Gebäudeversicherung eben nicht. Was nun?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. August 2008 17:32
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gebäudeversicherung ist umlagefähig auf die betriebskosten und völlig rechtens.


russeliana
beantwortet von russeliana am 16. August 2008 17:32
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halbe,halbe mit dem Vermieter, wenn er mit im Haus wohnt. Der Vermieter kann die Gebäudeversicherung und auch die Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Allerdings muss er, wenn er selber mit im Haus wohnt, zum Teil mitzahlen. Es kommt darauf an, wieviele Wohnungen im Haus sind und es wird durch die Wohnungen geteilt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. August 2008 17:33
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Die Gebäudeversicherung ist ein Teil der Nebenkosten und muß von Euch anteilig bezahlt werden.


anonym
beantwortet von abulafia am 16. August 2008 17:34
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feuer und haftplichtversicherung fürs gebäude gehören gesetzlich zu den betriebskosten


anonym
beantwortet von habakuktib am 16. August 2008 17:44
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Ihr müßt maximal nur die Betriebskosten zahlen die im Vertrag aufgeführt sind! Es gibt auch Betriebskosten die überhaupt nicht dem Mieter aufgebürdet werden dürfen!)Wenn die Gebäudeversicherung nicht im Mietvertrag aufgeführt ist darf sie nicht auf den Mieter (auch nicht anteilig) umgelegt werden. Dies wäre ja sonst eine einseitige Vertragsänderung des Vermieters.
Google doch mal unter: Mietvertrag und Betriebskosten !!




Kommentar von Regenmacher am 16. August 2008 17:58

Diese Aussage ist falsch. Welche Betriebskosten umlagefähig sind und welche nicht steht hier: http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/mietre/BetrKV.html

Kommentar von habakuktib am 16. August 2008 18:20

Ha Ha Ha !
Auf der selben Seite der Vermieter Lobby fand ich innerhalb von 10 Sekunden folgendes: http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/rechtverzeichnis/betgenau.html Zitat:
"Betriebskostenpositionen müssen genau bezeichnet werden

Die Rechtsprechung stellt zunehmend höhere Anforderungen an Form und Inhalt einer Betriebskostenabrechnung. Entspricht eine Abrechnung diesen Anforderungen nicht, wird ein evtl. Saldobetrag nicht fällig, d. h. der Mieter kann die Nachzahlung von Betriebskosten verweigern." Es ging bei dem Urteil des Amtsgerichts Berlin das in einem Mietvertrag in der Auflistung der Nebenkosten nur "Versicherungen" genannt wurde. Dies war dem Gericht zuwenig!

Lasst euch keine Angst machen Ihr müßt nicht automatisch alle Rechnungen des Vermieters zahlen! Da hat er ebend Pech gehabt.

Kommentar von habakuktib am 16. August 2008 18:25
Kommentar von habakuktib am 16. August 2008 18:25
Kommentar von andrea80 am 16. August 2008 18:21

also es steht hal drin das unter betriebskosten kosten für: Grundsteuer wasser entwässerung aufzug strassen und müllbeseitigung gebäudereinigung gartenpflege beleuchtung schornsteinreinigung sach und haftoflicht hauswart antennenanlage und sonstige betriebskosten Würde die gebeudeversicherung also dann unter sonstiges fallen?

Kommentar von habakuktib am 16. August 2008 19:15

Also ich an Deiner Stelle würde mich mit Deinem Mietvertrag und der Nebenkostenabrechnung an den örtlichen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale wenden. Die haben davon Ahnung und vertreten DEINE Interessen. Hier der Link zum Mieterbund: http://www.mieterbund.de/nebenkosten0.html Der auch meine Meinung in diesem Fall vertritt!

Schönen Abend noch wünscht Michael


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. August 2008 18:06
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Wenn im Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist, dann müssen nicht alle diese Kostenarten aufgeführt sein. Es genügt die pauschale Vereinbarung.

Andererseits ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen auch für Alle auf 3 Monate reduziert worden. Auch wenn in den Mietverträgen etwas anderes vereinbart wurde.


fairsite
beantwortet von fairsite am 17. August 2008 18:27
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also grundsätzlich muß mindestens der Gesamtbeitrag und die Absicherung genannt werden und diese wird dann umgelegt.

Der Beitrag für 95 qm Wfl. falls dies die 190 genannten Euro sind, erscheint mir sehr teuer und ich würde mit dem Vermieter sprechen, dass er sich mal wegen günstigerem Schutz umsieht.




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