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Gebäudeversicherung plötzlich neu in Nebenkosten Teil 2

gefragt von Schlo1973Schlo1973 am 21.07.2009 um 11:08 Uhr

Nie abgerechnet wie geschrieben, plötzlich jedoch schon.

Muss der Mieter zahlen wenn folgender Text im Mietvertrag steht:

Die Mieter erklären sich bereit die Kosten für die Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Abwasser, Schornsteinfegergebühren, evtl. Säuberung der Abflussrohre, Straßenreinigung, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Stromkosten sowie Klein-Reparaturen zu übernehmen.

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Nebenkosten x 850 Gebäudeversicherung x 46

auchmama
beantwortet von auchmama am 21. Juli 2009 11:10
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Normal ist, nur was auch im Mietvertrag steht. Da hier schon eine Benennung der Posten aufgeführt ist, kann nachträglich kein Posten einseitig dazukommen. Hast Du Rechtschutz, dann frag sicherheitshalber noch einen Anwalt...LG

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 21. Juli 2009 11:15

So ist es und ohne Rechtschutz hilft der Mieterverein


monja1995
beantwortet von monja1995 am 21. Juli 2009 11:11
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Ich hab Dir vorher schon geantwortet, lass Dich vom Mieterverein beraten. Es kann sein, dass Du für die Versicherung nichts bezahlen mußt. Aber da sichere Dich vorher ab, sonst kekommst Du uU Ärger ohne Ende


Mismid
beantwortet von Mismid am 21. Juli 2009 11:10
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ja die Gebäudeversicherung gehört zu den umlagefähigen Kosten

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 21. Juli 2009 11:11

...steht aber wohl nicht mit im Vertrag...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 21. Juli 2009 11:25
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Jeder Standardmietvertrag enthält u.a. die Position Versicherungen. Wurde Ihnen in der Vergangenheit kein Betrag abverlangt, so wäre dies aufgrund der standardmäßigen Formulierung für 2008 und folgenden noch möglich. Für die zurückliegenden Jahre kann nicht nachverlangt werden. Neue Erklärungen brauchen nicht abgegeben werden.

Kommentar von Saarland60 am 21. Juli 2009 14:05

Wenn es sich hier um einen Individualmietvertrag handelt, in dem Versicherungskosten gar nicht aufgeführt sind, und auch sonst keine Bezüge zur Betriebskostenverordnung im Vertrag erhalten sind, hat die Fragestellerin Glück.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 21. Juli 2009 11:10
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Das wurde Dir alles schon in Deiner vorherigen Frage ausgiebig beantwortet.

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlo1973 am 21. Juli 2009 11:15

Ich hatte da aber den Passus des Mietvertrages nicht aufgeführt, deshalb habe ich mir erlaubt neu zu fragen...weil ich nicht weiß, ob das die Lage dann ändert.

Kommentar von Saarland60 am 21. Juli 2009 14:11

tut es.


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