Nie abgerechnet wie geschrieben, plötzlich jedoch schon.
Muss der Mieter zahlen wenn folgender Text im Mietvertrag steht:
Die Mieter erklären sich bereit die Kosten für die Müllabfuhr, Heizung, Wasser und Abwasser, Schornsteinfegergebühren, evtl. Säuberung der Abflussrohre, Straßenreinigung, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Stromkosten sowie Klein-Reparaturen zu übernehmen.

Normal ist, nur was auch im Mietvertrag steht. Da hier schon eine Benennung der Posten aufgeführt ist, kann nachträglich kein Posten einseitig dazukommen. Hast Du Rechtschutz, dann frag sicherheitshalber noch einen Anwalt...LG

Ich hab Dir vorher schon geantwortet, lass Dich vom Mieterverein beraten. Es kann sein, dass Du für die Versicherung nichts bezahlen mußt. Aber da sichere Dich vorher ab, sonst kekommst Du uU Ärger ohne Ende
ja die Gebäudeversicherung gehört zu den umlagefähigen Kosten
auchmama am 21. Juli 2009 11:11 ...steht aber wohl nicht mit im Vertrag...

Jeder Standardmietvertrag enthält u.a. die Position Versicherungen. Wurde Ihnen in der Vergangenheit kein Betrag abverlangt, so wäre dies aufgrund der standardmäßigen Formulierung für 2008 und folgenden noch möglich. Für die zurückliegenden Jahre kann nicht nachverlangt werden. Neue Erklärungen brauchen nicht abgegeben werden.
Wenn es sich hier um einen Individualmietvertrag handelt, in dem Versicherungskosten gar nicht aufgeführt sind, und auch sonst keine Bezüge zur Betriebskostenverordnung im Vertrag erhalten sind, hat die Fragestellerin Glück.

Das wurde Dir alles schon in Deiner vorherigen Frage ausgiebig beantwortet.
Ich hatte da aber den Passus des Mietvertrages nicht aufgeführt, deshalb habe ich mir erlaubt neu zu fragen...weil ich nicht weiß, ob das die Lage dann ändert.
tut es.
So ist es und ohne Rechtschutz hilft der Mieterverein