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Gebäudeversicherung kündigen / ändern ?

Frage von gesaniti gesaniti

Wer kann eine Gebäudeversicherung nach Immobilienverkauf kündigen ? Der Käufer oder der Verkäufer ? Wir (Käufer) stellen nun fest, dass der Verkäufer ohne unser Wissen die Gebäudeversicherung gekündigt hat und haben nun Sorge, das aufgrund des direkt hinter unserem Grundstück stehenden Waldes eine neue Gebäudeversicherung unbezahlbar wird. Wer weiß Bescheid und Rat ?

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Antworten (11)

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    Antwort von holgerholger holgerholger

    Üblicherweise geht die Versicherung auf den Käufer über. Der kann dann entscheiden, ob er sie behalten will. Sollte der verkäufer gekündigt haben, ruf die Versicherung an und fragm, ob Du sie trotzdem weiterlaufen lassen kannst

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    Antwort von almmichel almmichel

    Der Verkäufer hat das Recht. Üblich ist das die Vers. auf den Käufer über geht.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ähm, der Verkäufer war der Versicherungsnehmer. Und weil er den versicherten gegenstand verkauft hat, hat er natürlcih das Recht, die nicht mehr benötigte Versicherung zu kündigen. Niemand kann ihn dazu zwingen, euch die Versicherung zu übertragen.

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    Antwort von pitty888 pitty888

    HALLO?! Es geht nicht um Recht zu kündigen oder nicht..

    jemand mal daran gedacht, dass die neue Bank, die evtl 150.000 Euro oder so zur Finanzierung bereitstellt, diese Zahlung EINFRIERT, für den Fall dass zwischen Zahlung und Übergang an den neuen Käufer die Hütte plötzlich abbrennt?!?!? DIE haben wohl ein berechtigtes Interesse (also auch der neue Käufer), sich eine aktuellePolice vorlegen zu lassen..

    Bin grad in derselben Situation.. (Käufer).. Übergabe ist am 29.4.2011 und ich stelle fest, es gibt keine versicherung, Zahlung an Verkäufer bzw Gläubigerbank ist aber bereits angewiesen zum 25.4.2011..

    gruss

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    Antwort von Robinek Robinek

    Wielange läuft diese Versicherung? Ich würde mich bei Haus- und Grund oder bei meiner Hausbank-Immobilienabteilung- erkundigen Diese Fragen tauchten wohl bereits bei der Kauf abwicklung auf und hätten geregelt werden müssen

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    Antwort von 66anna 66anna

    Da der Verkäufer die Gebäudeversicherung nicht mehr benötigt, weil er nicht mehr der Eigentümer der Immobilie ist, gehe ich davon aus, dass in diesem Fall auch die Kündigung einer Versicherung rechtens ist. Vielleicht hilft es weiter, wenn Ihr Euch an den Versicherer der bisherigen Gebäudeversicherung wendet, vielleicht besteht doch noch die Möglichkeit, die Versicherung weiter laufen zu lassen. Sollte das nicht möglich sein, findet Ihr im Internet gute Versicherungsangebote für eine Gebäudeversicherung unter http://www.online-makler.de (Nicht erschrecken, die Seite ist nicht nur für Landwirte!).

    Kommentar von 66anna 66anna

    Ups, da ist mir ein Fehler unterlaufen! Ich meinte die Seite http://www.online-makler-gmbh.de im Internet. Entschuldigung!

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    Antwort von Seegeist Seegeist

    Der Verkäufer hat seiner Versicherung sicher nur mitgeteilt, dass er sein Anwesen verkauft hat. Die bisherige Versicherung wird nun den neuen Eigentümer anschreiben, ob dieser die Versicherung beibehalten will und mit Ihm einen neuen Vertrag abschließen.
    Der Käufer hat für die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurde - also erst nach Kaufpreiszahlung und Umschreibung. Unabhängig davon, kann der neue Eigentümer bereits sofort sich Angebote von Versicherungen für das Objekt einholen und feststellen welche günstig ist. Hier ist es auch oft empfehlenswert, einen Versicherungsmakler einzuschalten.

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    Antwort von malli malli

    wenn der vertrag nicht sowieso kündbar war/ist dann hat nur der käufer sonderkündigungsrecht! da ja das gebäude versichert ist bleibt die versicherung vorerst bestehen und ihr könnt sie übernehmen.lg malli

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Üblicherweise geht die Versicherung auf den Käufer über. Setzt euch mit der alten Versicherung in Verbindung zur Klärung, ob unter dne bisherigen Bedingungen der Vertrag verlängert werden kann. Das Vorgehen des Voreigentümers ist im Übrigen unüblich.

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Kündigen kann und darf nur der Versicherungsnehmer.

    Wenn man das versicherte Objekt veräußert ist es nur logisch, die Versicherung dafür zu kündigen !

    Kommentar von gesaniti gesaniti

    Meines Wissens nach ist zwar der Immobilienbesitzer der Versicherungsnehmer. Allerdings wechselt durch den Immoverkauf automatisch der Versicherungsnehmer von Verkäufer auf Käufer....

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    Antwort von holgeras holgeras

    Wann hat der Verkäufer das getan? Vor oder nach dem Verkauf?

    Kommentar von gesaniti gesaniti

    Wir gehen davon aus, dass die Kündigung nach Verkauf erfolgt ist bzw. die Versicherung vor Notartermin über die Kündigung zum xx.xx.xxxx informiert wurde.

    Kommentar von holgeras holgerasholgeras

    Ich hätte vermutet, dass nach Verkauf die Versicherung automatisch an den neuen Besitzer übergeht und somit nach Verkauf der Verkäufer nicht mehr darüber verfügen darf. Aber die anderen Antworten deuten darauf hin, dass die Versicherung personen- und nicht sachgebunden ist. Da hilft nur einprofessioneller Rechtsbeistand.

    Kommentar von Marokiel MarokielMarokiel

    Für sowas schaltet man keinen Anwalt ein! Kontakt mit alter Versicherung aufnehmen, evtl. Vergleichsangebote über Makler.

    Kommentar von holgeras holgerasholgeras

    Nun, wenn es um einen möglichen, nicht unerheblichen Schaden geht, wie der Fragesteller schrieb, kann das durchaus eine Option sein.

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