GbR Vollmacht

2 Antworten

Weil ja jeder Gesellschafter die GbR auch allein vertreten kann, reicht auch eine Unterschrift für die Prozessvollmacht.

Eine GbR kann eigene Rechte haben, hat aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Daher kann jeder Gesellschafter zwar Geschäfte des Betriebes mit Wirkung für den Partner erteilen. Für einen Prozess müssen aber beide vertretenen Personen eine Vollmacht erteilen !

Das habe ich laut GbR Statuten auch so verstanden. War mir über die Auslegung nur nicht sicher. Danke für die Antwort