Gaststättengenehmigung/Konzession ohne sauberes Führungszeugnis?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eintragungen im Führungszeugnis spielen für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis nur eine Rolle, wenn die Straftat einen Bezug dazu hat. Deine Sache wäre kein Problem. Anders wäre es bei einer BTM-Straftat oder gefährl. Körperverletzung.

Außerdem werden Strafen erst nach dem Urteil ins FZ eingetragen. Jetzt gäbe es sowieso kein Problem. Das FZ darf im Erlaubnisverfahren aber nicht älter als 6 Monate sein... 

Danke für deine Antwort. Wenn der Fall noch nicht im Führungszeugnis vermerkt ist, warum wurde meine Einbürgerung dann vorübergehend eingestellt? Weißt du ob es eine Möglichkeit gibt den Fall schneller abzuschließen? Habe gelesen, dass einige Betroffene Strafgeld gezahlt haben und die Sache war damit erledigt. An wen müsste ich mich dafür wenden?

@Min2016

Das Einbürgerungsverfahren hat damit überhaupt nichts zu tun. Da wird man auf den Ausgang des Verfahrens warten. Eine Gaststätte kann auch ein Ausländer führen.

@ Min2016

Die Aussage von dem Polizisten wird schon stimmen und so lange wirst du dich gedulden müssen.

Das müssen andere auch, solange ein Fall noch nicht abgeschlossen ist.

Gibt es eine Möglichkeit das alles zu beschleunigen (evtl. Geldstrafe
zahlen), oder das Verfahren kurzfristig einzustellen, damit ich die
Einbürgerung erstmal durchbekomme

Warum sollten die Behörden bei dir eine Ausnahme machen?

Dazu könnte dir ein Anwalt eine rechtlich fundierte Auskunft geben.

Um hier eine Konzession zu bekommen für die Gastronomie müsstet du noch mehr Hürden nehmen.