Tari25 am 27.03.2009 um 11:12 Uhr
Hallo, ich frage hier für eine Freundin, da sie Rat braucht... Also gestern stellte sie, als sie ins Bad ging, wo auch die Gastherme ist, dass der Raum nach Gas riecht! Sie rief direkt die Eigentümerin an. Die sagte, lässiger weise, es sei normal, dass da mal Gas austritt. Ich riet ihr aber, die Stadtwerke zu informieren, denn mit Gas ist nicht zu spaßen. Das tat sie, die kamen auch direkt raus... Prüften mit einem Gerät, ob Gas austritt... Und ja, die Therme ist undicht, möglicherweise die Gaszufuhrleitung!Gas wurde also abgeschaltet, ca gestern gegen 15h. Die Eigentümerin beauftragte dann ne Firma.heute bekam sie den Bestätigungsanruf der Firma, die sind aber ausgebucht, können erst gegen 12uhr heute kommen. Müssen dann erstmal schauen was es genau ist um halt zu wissen was gemacht werden muss. Sollten Ersatzteile benötigt werden, können die nicht versprechen dass die vorrätig sind oder sie diese so schnell noch bekommen, Wochenende und so... Die Frau von der Firma sagte, sollte es nicht klappen, Hotelzimmer auf Kosten der Eigentümer nehmen...???? Das habe ich ja noch nie gehört. Und sie hat auch schon alles geklärt, dass sie in dem Fall zu ihrer Mutter geht. Aber mal angenommen sie hat keinen in der Nähe, muss ein Vermieter das echt übernehmen?? Oder die Miete für die betroffene Zeit mindern? Die Therme ist für Heizung und warm Wasser.

Da wäre ich vorsichtig!
Die Wohnung istja nicht einsturzgefährdet. Dann wäre ein Umzug ins Hotel gerechtfertigt.
Je nachdem wie schnell das geht, wäre vielleicht eine geringe Mietminderung möglich.
Aber ein Hotelaufenthalt produziert wahrscheinlich einen Rechtsstreit, von dem niemand sagen kann, ob sie ihn gewinnt
hier ein paar Urteile:
Ich würde es nicht auf die Spitze treiben. Hotelzimmer ist übertrieben, und es sind schließlich keine minus 20 Grad draußen.
Die Vermieterin hat ja prompt reagiert und die Reparatur veranlaßt. Dass gerade Wochenende ist - dafür kann sie nichts. Drei oder Vier Tage, hm. Da stirbt keiner dran, zumal die Freundin schließlich zur Mutter kann derweil.

Ja das muss der eigentümer übernehmen. oder beine ersatzwohnung stellen,bis der schaden behoben ist.

Ja rein menschlich gesehen habe ich auch gesagt, besteh da nicht auf ein Hotelzimmer, oder ne krasse Minderung. Denn dafür kann sie wirklich nichts. Auch nicht, dass die Firma, die vor 2 Monaten das Gerät gewartet hat, wohl die Arbeit nicht richtig machte! Denn auch sauber war das Gerät nicht. Der Prüfer, der Stadtwerke hat gestern wohl einiges bemängelt, an dem Gerät. Dafür kann die Vermieterin nur nichts... Mal sehen wie lange es jetzt dauert, vielleicht kann sie dann für die Zeit einfach ne kleine Minderung raushandeln, denn sie kann ja nicht heizen, sich nicht duschen, nicht waschane, oder spülen, etc...