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Gastfamilie

gefragt von kinghuang98kinghuang98 am 25.07.2008 um 16:25 Uhr

Werde das nächste schuljahr bei einem guten freund wohnen weil meine eltern umgezogen sind und ich unbedingt mein abschluss an der alten schule machen möchte . und die frage ist: muss man da iwelche anträge stellen oder iwelchen behörden bescheid geben??


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. Juli 2008 16:27
1x
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einwohnermeldeamt ummeldung ausfüllen.

bist du bei deinen eltern in einer bedarfsgemeinschaft, müssen diese der behörde bescheid geben.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Juli 2008 16:34

Ja, das sollte man auf jeden Fall.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juli 2008 16:36
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Neben der sog. polizeilichen Meldung beim Einwohnermeldeamt musst du die Änderung der Anschrift allen betroffenen Behörden mitteilen: Schule, Kindergeldstelle, Krankenkasse... Der Wohnortwechsel sollte auch vertraglich geregelt sein, nicht dass da jemand auf falsche Gedanken kommt.




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