kinghuang98 am 25.07.2008 um 16:25 Uhr
Werde das nächste schuljahr bei einem guten freund wohnen weil meine eltern umgezogen sind und ich unbedingt mein abschluss an der alten schule machen möchte . und die frage ist: muss man da iwelche anträge stellen oder iwelchen behörden bescheid geben??
einwohnermeldeamt ummeldung ausfüllen.
bist du bei deinen eltern in einer bedarfsgemeinschaft, müssen diese der behörde bescheid geben.

Neben der sog. polizeilichen Meldung beim Einwohnermeldeamt musst du die Änderung der Anschrift allen betroffenen Behörden mitteilen: Schule, Kindergeldstelle, Krankenkasse... Der Wohnortwechsel sollte auch vertraglich geregelt sein, nicht dass da jemand auf falsche Gedanken kommt.
Ja, das sollte man auf jeden Fall.