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Gaspreiserhöhung - weiterhin alten Preis zahlen bis Anbieter Berechtigung nachweist?

gefragt von meisterlampe1 am 14.11.2008 um 20:01 Uhr

Unsere Nachbarn sind etwas streitsüchtig. Wir sind zwar bislang verschont geblieben, aber jetzt geht’s ihrem Gasversorger an die Mangel: Eine Gaspreiserhöhung wollen sie nicht hinnehmen und zahlen weiter den Betrag, der vor der Erhöhung fällig gewesen wäre. Angeblich darf man das tun, bis der Versorger nachgewiesen hat, dass die Erhöhung begründet ist. Stimmt das? Und können dann tatsächlich keine höheren Kosten oder Strafen auf einen zukommen?


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anonym
beantwortet von magpie am 14. November 2008 20:07
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als verbraucher kann man tatsächlich vom anbieter verlangen, dass er notwendigkeit der preiserhöhung nachweist. aber risikolos ist das nicht. denn wenn der anbieter sich im recht sieht und vor gericht zieht, wirst du am ende unter umständen auf den prozesskosten sitzen und dazu auch noch die höheren gaskosten begleichen müssen inklusive mahngebühren



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