Hallo Community! Ich habe eine Frage, die mir sehr am Herzen liegt: Am Nachbarhaus und 3 Häuser weiter direkt angrenzend zum Fußweg ist jeweils ein Teich. Tief genug, dass ein Kleinkind darin ertrinken könnte. Nun ist es so, dass die beiden Teiche ohne weiteres zugänglich sind, weder Zaun, noch Hecke, noch Tor. Dass man natürlich eine Aufsichtspflicht hat und nach seinen Kindern schauen muss, damit nichts passiert ist auch klar und steht hier nicht zur Diskussion. Die Frage ist, ob es irgendwo eine Vorschrift gibt, dass solche Teiche von den Eigentümern gesichert werden müssen? Stehen die da nicht auch in der Verantwortung? Wer Kinder hat, weiß: schuwpps, schon sind sie ums Eck. Auch wenn man noch so aufpaßt. Was sollen wir tun? Die Nachbarn ansprechen....weiß nicht....haben wir schon durch die Blume, aber die reagieren nicht. Unser GRundstück selber so sichern, dass unser Kind nicht rausrennen kann, können wir, aber wie gesagt, es ist doch möglich dass das Kind einfach entwischt, und zum Teich rennt (ist ja so interessant). Hat jemand von euch dasselbe Problem oder dieses schon gelöst? Wenn ja, wie! Für Antworten sind wir dankbar, aber bitte keine in der Art: paß halt auf dein Kind auf, das ist nämlich indiskutabel!!!!

"Wer haftet?
Der Bundesgerichtshof hat sich 1994 mit den Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern befasst. Hier die wichtigsten Auszüge: "Es muss nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden, eine absolute Sicherheit kann und muss nicht gewährleistet werden. (...) Das gilt grundsätzlich auch für den Schutz von Kindern. Freilich ist bei ihnen in besonderem Maße auf diejenigen Gefahren Bedacht zu nehmen, die ihnen aufgrund ihrer Unerfahrenheit, ihres Leichtsinns und Spieltriebes drohen.
Jeder Grundstückseigentümer muss daher wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor Unfällen als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihnen bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen und die Gefahr besteht, dass sie sich dort an gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schäden erleiden können."
Individuelle Sicherungspflicht Ob demnach Garenteichbesitzer einen Zaun oder ein Drahtgitter um den Teich ziehen und/oder ihr Grundstück durch einen Zaun sichern müssen, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Wohnen kleine Kinder in der Nähe? Gibt es Absprachen zwischen den Nachbarn über Teich und Umzäunung bzw. Gestaltung der Gartengrenze? Kommen kleine Kinder zu Besuch? Antworten darauf wären entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob eine Sicherungspflicht begründet werden könnte. Das Landgericht Bielefeld hat 1996 in einem Urteil festgestellt, dass Besitzer von Gartenteichen nicht grundsätzlich zur Verantwortung zu ziehen sind, wenn Kinder durch Sturz ins Wasser zu Schaden kommen." http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=445&nodeid=2...

Nur wegen Deiner Kinder müssen die Nachbarn doch nicht ihren Garten einzäunen. Dann musst Du ja auch Autos, Hunde, Fahrräder, Messer usw. überall verbieten. Zäun Deinen Garten ein und beaufsichtige Dein Kind ordentlich.
Siehe meinen letzten Satz! Ich verbitte mir, dass aufgrund meiner Frage solche Dinge kommen wie: beaufsichtige dein Kind! Das tue ich, das kannst du mir glauben!
Regenzauber am 10. April 2009 20:09 Dann tu es und lass die Nachbarn in Ruhe.
Oskar5 am 10. April 2009 20:18 Ich vermute, Du hast (noch) keine Kinder - oder?
danke oskar, für diesen kommentar!
Regenzauber am 10. April 2009 20:29 Liebe @antjez, vielleicht hast Du Interesse an dieser Seite: www.mamiweb.de , da kann man sich super über Kinder austauschen.
Regenzauber am 10. April 2009 20:26 Meine Kinder rennen nicht auf fremde Grundstücke, die werden nämlich gut beschäftigt und betreut und wissen, dass man das nicht ohne Einladung tut.
REgenzauber, lies mal meine Kommentare durch, bei dem einen Teich muss ein Kind nur stolpern und es liegt drin! Das ist kein Witz, die haben das so grenznah gebaut! Und schön, dass wir alle wissen, dass DEINE Kinder so toll betreut sind! Vielleicht machst du dir mal Gedanken darüber, dass es auch andere Eltern gibt, die ihr Kind ebenso gut beaufsichtigen, aber trotzdem sich vorbeugend einen Kopf über mögliche (sichtbare) Gefahren machen. Ich brauch hier keine Antworten, die in Belehrung enden! Und es geht ja nicht nur um unser Kind! Es sind ja noch andere Kleine in der Nachbarschaft!
Regenzauber am 10. April 2009 20:45 Warum fühlst Du Dich den so angegriffen? Wenn die Situation bei Euch dort so gefährlich ist, wäre es nicht klüger gewesen, mal alle Nachbarn einzuladen und nach einer Lösung zu suchen? Und mach doch bitte nicht so auf Übermutter, nimm doch Dein Kind an die Hand, dann fällt es nicht gleich in den Teich, wenn es stolpert.
kugel am 10. April 2009 20:48 Regenzauber - Wohl zuviel Sonne abgekriegt heute????
@regenzauber: Dein letzter Satz hat mir gezeigt, was ich von dir halten muss! Du wirfst mir vor, einen auf Übermutter zu machen, nur weil ich nicht blind durch die Gegend laufe und versuche, mein (und die Nachbarskinder) Kind zu schützen???? Was ist denn daran bitte falsch???

Ich denke nicht, aber wenn du dir sorgen machst kannst du nicht einfach mal höflich anfragen ob die es abdevken können ? (vielleicht bietest du an die kosten für die abdeckung zu übernehmen?)

Auch wir haben Teiche im Garten - allerdings ist der Garten eingezäunt. Gut, wir sind hier in einer kinderreichen Siedlung und da kommt schon mal das ein oder andere zum gucken.
Geh mit Deinen Kindern hin und frag einfach die Besitzer, ob sie mal gucken dürfen. Bleib einfach dabei - dann ist die Lust auf das Verbotene auch nicht mehr da. Funktioniert bei uns ganz gut. Ja - sie dürfen gucken, müssen aber im Gegenzug warten, bis einer von uns Erwachsenen mit dabei ist. Wichtig ist: Nicht nur verbieten, sondern ganz sachlich erklären, warum so ein Teich durchaus gefährlich sein kann und ist.
Ach ja, ansprechen würd ich die Nachbarn schon - durch die Blume bringt das nix. Manche Kinderlosen oder auch sonstige sind sich gar nicht bewußt, wie gefährlich und vor allem anziehend so ein Teich sein kann
II. Verkehrssicherungspflicht des Gartenteich-, Regentonnen und Poolbesitzers:
Generell ist der Eigentümer eines Grundstücks bzw. derjenige auf den die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde (z.B. Mieter, Pächter, etc.), für den Zustand eines Grundstücks verantwortlich. Diese Zustandsverantwortlichkeit umfasst auch die sog. „Verkehrssicherungspflicht“.
Was versteht man eigentlich unter der Verkehrssicherungspflicht?
a. Wer einen „Verkehr“ (z.B. Straßenverkehr, Baugrube, Gehweg, etc.) eröffnet oder den „öffentlichen Verkehr“ (Fußgänger, Kinder, Nachbarn etc.) auf seinem Grundstück duldet, hat eine Rechtspflicht, die nötigen Vorkehrungen zum Schutze dieser Dritten zu schaffen und diese auch aufrechtzuerhalten.
Der Verkehrssicherungspflichtige muss für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks etc. sorgen, dass heißt, er ist verpflichtet, Straßen und Wege in einem ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu beleuchten, bei Glatteis zu streuen, Geländer anzubringen, Baustellen ordnungsgemäß abzusichern, Gefahrstellen abzusperren usw.. Ferner muss er unter Umständen diejenigen beaufsichtigen, denen er seine Verkehrssicherungspflicht übertragen hat.
b. Kommt es aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige (dies muss nicht immer der Eigentümer sein!) aus „unerlaubter Handlung“ gem. § 823 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Schmerzensgeldansprüche können hier schnell zwischen 7.500 bis 10.000 Euro betragen. Auch eine lebenslange Rentenzahlung zum Ausgleich künftiger Nachteile ist denkbar! Im Todesfall eines Kindes können auch die Eltern sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeld (aus einem sog. „Schockschaden“) geltend machen.
c. Verletzt sich eine Person aufgrund der Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Unter Umständen wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB eingeleitet bzw. der Geschädigte stellt Strafantrag gem. §§ 229, 230 StGB. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe führen! http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm
Das wichtigste ist irgendwie nicht mit dazu gekommen, hier der Rest:
a. Nach der älteren Rechtsprechung (siehe unten unter III 2 b), muss der Verkehrssicherungspflichtige sein Grundstück so einzäunen, daß Dritte das Grundstück nicht einfach betreten und zum Gartenteich, zur Regentonne und/oder zum Pool gehen können. Ist es nicht möglich, das Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu schützen, so muss die Wasseroberfläche so abgedeckt werden, daß ein Hineinfallen oder gar ein Ertrinken ausgeschlossen ist. Dies kann durch Gitterroste, Planen, Holzverschläge etc. geschehen. Die Pflicht, die Wasseroberfläche wirksam abzudecken, besteht vor allem dann, wenn es in der Nachbarschaft Kleinkinder gibt. Denn es ist in diesen Fällen immer damit zu rechnen, dass die Kleinkinder die Gefahren, die von einem Gartenteich, einer Regentonne oder einem Pool ausgehen, nicht richtig einschätzen und dass es so zu einem Unfall kommt.
b. Nach der neueren Rechtsprechung bedürfen Kleinkinder ständiger Aufsicht, so dass ein Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer in der Regel nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen muss. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies keine feststehende Rechtsprechung ist. Im Einzelfall kann es daher immer noch zu einer Haftung eines Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer kommen. Selbst wenn der Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer haftpflichtversichert ist, kann es unter Umständen zu einer Haftung kommen. Nämlich in den Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens des Verkehrssicherungspflichtigen befreit ist. Seien Sie daher immer sehr umsichtig, wenn es um die Verkehrssicherungspflicht bzgl. Ihres Gartenteiches, Ihrer Regentonne oder Ihres Pools geht!
Hier muss ich noch dazufügen, dass der eine TEich direkt an die Grenze zum Fußweg gebaut ist, also Längsseite Teich ist direkt (kein Zentimeter Platz dazwischen) an den Fußweg gebaut!! Das betrifft also nicht nur unser Kind, sondern auch andere die da einfach zum Beispiel an den Spielplatz vorbeilaufen!!
Gerne geschehen, Danke auch, Gruß tergenna
ERKLÄRE dem Kind das Teiche gefährlich sind und man dort ertrinken kann. Vielleicht versteht es das und hält sich davon fern oder sage ihm wenn es zum Teich will, muss es vorher Fragen. Glaube nicht das man sonst was machen kann. Gefahren lauern überall.
Ich weis nur das Gartenteiche die Kinder magisch anziehen können. (Aus eigener Erfahrung) ;-) Aber der Besitzer muss den Teich so sichern, dass dies niemandem schadet. Seine verantwortung!
Regenzauber am 10. April 2009 20:11 Aber fremde Kinder haben ja wohl nichts auf seinem Grundstück zu suchen, da müssen sich die Eltern auch drum kümmern.
Der eine Teich ist DIREKT angrenzend zum Fußweg. Grenze Teich ist Grenze Fußweg!!! Da kommt kein Kind daran vorbei, es muss ja nicht mal durch den Garten durchlaufen.
kugel am 10. April 2009 20:49 Regenzauber - es sind Kinder und keine Hunde, die man an der Leine führen kann...

Du solltest auf jeden Fall was tun! Vielleicht redest Du nochmal mit den anchbarn und erlärst ihnen Deine Angst. Eine Lösung wäre zum Beispiel, direkt unter der Wasseroberfläche ein Gitter anzubringen. Das sieht man nicht auf den ersten Blick und es besteht nicht die Gefahr, dass ein Kind in dem Teich ertrinkt.

leider passsieren immer wieder schreckliche Unfälle die mit etwas Rücksichtnahme vermieden werden könnten; eine Baustahlmatte an der Teichoberfläche oder kurz drunter beeinträchtigt den Teich in keiner Weise, schützt aber ungemein; hier sollte mit den Nachbarn gesprochen werden; im übrigen stimme ich der Antwort von butz1510 zu;
kugel am 10. April 2009 20:13 Baustahlmatte schön und gut - aber der Besitzer wird sich bedanken, wenn er einen reinen Folienteich hat - da geht schnell mal was daneben. Sollte es eine Teichwanne (die aus dem Baumarkt sein) geht das ohne weiteres.

die Rechtslage wie von butz 1510 beschrieben ist sehr interessant und kann nützlich sein wenn Du mit Deinen Nachbarn sprichst und eine Lösung diskutierts. Letzlich hilft es nichts wenn Deinen Kindern etwas zustösst. Wahrscheinlich musst Du erst einmal selbst einen Zaun um Dein Grundstück errichten, oder Deinen Kinder so früh wie möglich das Schwimmen beibringen - letzteres haben wir gemacht.

Gefahren lauern überall. Ja, das Leben ist gefährlich, besonders für Kinder. Frage: Ist da auch eine Strasse in der Nähe? Wie macht ihr es da?
Nein, wir wohnen in einem Wohngebiet, in dem es rund um uns nur Häuser gibt die durch Privatwege verbunden sind. Die Straßen sind weiter weg und das sind nur Anliegerstraßen.

es gibnt da Vorschriften,schau einfach mal bei Google nach,aber auch wenns nicht wahr haben willst,aufpassen ist immer noch das beste,schließlich sind auch Bürgersteige nicht umzäunt
WebZecke am 10. April 2009 20:57 mal das n wegnehm

Der Teichbesitzer IST VERPFLICHTET, DEN TEICH SO ABZUSICHERN, DAS WEDER MENSCH NOCH TIER ZU SCHADEN KOMMT. Das Recht ist auf deiner Seite !
DonBrush am 10. April 2009 20:06 Blödsinn.

sicher machst Du Dir Gedanken um das Wohl Deiner Kinder- und das ehrt Dich auch- aber wer soll Deiner Meinung nach das Meer einzäumen?
Sorry, aber ich denke, du kannst unsere Angst nicht nachvollziehen. Trotzdem danke, dass du dich um eine Antwort bemüht hast!
kugel am 10. April 2009 20:12 Aaaaaalso - bis meine Kinder hier in Bayern bis ans Meer laufen, bis dahin hab ich sie hoffentlich gefunden... auaaua
Ja, so gehts mir auch. Das nächste wäre quasi der Bodensee. Und den Weg kennt unser Kind nicht :-)) danke für den Kommentar!
Unsere versicherungstante hat mal gesagt, das jeder machen kann was er will, aber wenn etwas passiert, zum beispiel der einbrecher fällt deine unbeleuchtete Gartentreppe runter oder in den teich, dann musst der besitzer haften, hilft nicht wenn das Kind ertrunken ist, aber da kannst du nichts machen, wir haben unser Grundstück eingezäunt sodass die Kinder nicht rauskönnen, sind beide jetzt 4+6 und dürfen im Grundstück, im übrigen mit teich eigens eingezäunt, alleine spielen, aber draußen nicht ohne aufsicht (Spielplatz..)
Danke! Die Antwort ist echt ok.