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Gartenstreitfrage!

gefragt von guenther am 24.08.2007 um 11:12 Uhr

Der Apfelbaum meines Nachbars ragt auf meine Seite rüber. In den letzten Sturm und Regentagen sind dadurch einige Äpfel auf meine Seite runtergefallen, die ich aufgesammelt habe und essen möchte. Mein Nachbar will jedoch diese Äpfel wieder haben, und pocht auf sein Recht. Es soll zu keiner Eskalation kommen, ich möchte nur das Recht geklärt haben. Wer kennt sich aus? Vielen Dank für Eure Mühen.


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waterlilies
beantwortet von waterlilies am 24. August 2007 11:21
14x
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Rein rechtlich ist das Obst dein Eigentum, sobald es auf den Boden gefallen ist. Der Nachbar kann die Äpfel nicht von dir zurückverlangen. Der Nachbar muss entweder die Äpfel vorher pflücken, den Ast entfernen oder sonst dafür sorgen, dass nichts auf deine Seite fallen kann wenn er dir die Äpfel nicht gönnt. Du musst ihn zur Ernte nicht auf dein Grundstück lassen, den Ast darfst du selber nicht abschneiden, kannst es aber vom Nachbarn verlangen, dass er es macht.

Das du keinen Streit haben willst kann ich gut verstehen, sowas ist im wahrsten Sinne des Wortes fruchtlos. Trotzdem würde ich ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn zu diesem Thema nicht scheuen. Die Äpfel würde ich ihm nicht zurückgeben.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. August 2007 11:29

Verlangen darf der Nachbar alles, aber er muss nicht alles kriegen! gg

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 24. August 2007 11:33

Nö, aber sonst hätten die Zivilgerichte doch keine Arbeit mehr. ;-) Ohne Nachbarschaftsstreitigkeiten würden etliche Richter arbeitslos.


Shira
beantwortet von Shira am 24. August 2007 11:14
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Wenn die Äpfel auf dein Grundstück gefallen sind, darfst du die auch essen. Anders sieht es mit dem Pflücken aus, wenn ein Ast zu euch rüberhängt.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. August 2007 11:15
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Wenn die Früchte ohne Dein Zutun (so verstehe ich Deinen Vortrag) auf Dein Grundstück gefallen sind, hast Du als Grundstückseigentumer auch das Eigentum an den Früchten erlangt.


anonym
beantwortet von Auskunft am 24. August 2007 11:17
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Wenn das Obst von einem Baum oder einem Strauch vom angrenzenden Grundstück auf das eigene Grundstück herrüberfällt, dann darf man das abgefallene Obst behalten.

Allerdings darf man als Nachbar nicht nachhelfen, indem man etwa die Früchte vom Baum schüttelt.

Und natürlich darf man die Früchte auch nicht pflücken, solange sie noch am Baum hängen. Aber das Obst, das auf das Nachbargrundstück fällt, gehört dem Nachbarn.

(http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/falle/nachbar_obstgarten.php)


emjay
beantwortet von emjay am 24. August 2007 11:14
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Ich denke, die Äpfel gehören dir. Im Zweifelsfall würde ich die Äste zu deiner Seite abschneiden.




Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. August 2007 11:25

Äste abzuschneiden, wäre Sachbeschädigung. Aber das Fallobst gehört dem Grundstücksinhaber.


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 24. August 2007 11:14
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Gib Ihm die Äpfel zurück. Der scheint am Verhungern zu sein.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. August 2007 11:26

Ist auch eine machbare Lösung, aber der Frager wollte das nicht.


thebrain
beantwortet von thebrain am 24. August 2007 11:18
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ja definitiv. "freiwillig" auf dein grundstück gefallene äpfel werden laut gesetz dein eigentum.


charlytake
beantwortet von charlytake am 24. August 2007 11:17
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Die Früchte wo auf dein Grundstück fallen, gehören dir.Du darfst nur nicht vom Baum pflücken.Ansonsten soll er den Ast der in dein Grundstück geht absägen und alles ist vorbei.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 24. August 2007 11:19

stimmt so nicht. du darfst den ast nicht einfach absägen nur weil er auf dein grundstück ragt. du musst deinem nachbarn die möglichkeit zum stutzen geben.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. August 2007 11:28

Er meinte, der Nachbar soll seinen Baum stutzen. Also, alls OK.


Morris
beantwortet von Morris am 24. August 2007 11:20
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Hier in Hessen sagt die Gemeinde-Grün-Ordnung, dass keine Pflanze näher als 1,50 m an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf, es sei denn, sie ist niedriger als Zaun/Mauer zwischen den beiden Grundstücken. Wenn die Äste auf Dein Grundstück ragen, vermute ich, dass der Baum näher als 1,50 m von der Grenze entfernt steht. Vielleicht gibt es bei Euch ja eine ähnlihce Verordnung, dann hätte der Nachbar mit seinem Baum schlechte Karten. Und mit den Äpfeln sowieso.


Solipsist
beantwortet von Solipsist am 24. August 2007 11:50
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Mann, ist das traurig.


anonym
beantwortet von janegon am 24. August 2007 11:16
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rein rechtlich hat ihr nachbar leider recht. er darf die äpfel von ihnen verlagen. sie können allderdings, wenn sie die äste die rüberragen stören ihn bitten diese abzuschneiden. falls er das nicht tut, dürfen sie einen gärtner bestellen und ihrem nachbarn die rechnung dafür geben. oder sie tun es selbst, ahben aber keinen anspruch auf finanzielle wiedergutmachung. auf keinen fall dürfen sie die abgeschnittenen äste in den garten ihres nachbarn werfen.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 24. August 2007 11:17
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Das erinnert mich doch stark an den "Maschendrahtzaun"....

Gib ihm die Äpfel zurück, aber mache ihm deutlich, dass er dann die Zweige auch zurückschneiden muss.

Sonst habt ihr den Ärger ja weiterhin.

By the way - die Äpfel gehören rein rechtlich dir.


charlytake
beantwortet von charlytake am 24. August 2007 11:34
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Hallo thebrain.... Der Baumbesitzer soll den Ast absägen nicht der andere.


anonym
beantwortet von nefataria am 24. August 2007 11:59
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Von Rechts wegen kannst Du mit diesen Äpfeln Deinen Vitaminhaushalt und den Deiner Lieben aufpeppen. Und das mit dem Abpflücken ist auch so eine Sache: wenn der Ast in deinen Garten ragt, ist er in deinem Herrschaftsbereich und Du bist Besitzer aller daran befindlicher Früchte, aber nicht der Eigentümer.

Ich schätze mal, für Deinen nächsten Urlaub brauchst Du sicherlich jemand Anderes, der den Rasen in der Zwischenzeit wässert.

Gruß und bis neulich.


Benjy
beantwortet von Benjy am 24. August 2007 11:14
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Der Baum sollte eigentlich gar nicht auf Dein Grundstück ragen. Wenn Du die Äpfel nimmst ist das sicher kein Diebstahl o.ä.





KubaLibre
beantwortet von KubaLibre am 24. August 2007 12:19
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Das der Baum In euer Grundstück ragt, kann ja niemand was dafür... das ist die Natur.
Und da der Baum ja deinem Nachbarn gehört, würde ich ihm die Äpfel abgeben. Ich hätte meinen stolz, wenn er schon so darauf besteht!
Sehr traurig! :(
Und ich wette, das er die Hälfte eh wegschmeisst, an statt zu teilen.


juekor
beantwortet von juekor am 24. August 2007 13:03
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Alles was auf meinem Grundstück ist gehört mir auch




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