Habe vor 4 jahren ein älteres Haus in Baden-Würt. gekauft . Auf dem Anwesen befanden sich viele alte Bäume 10-25 Jahre alt, die die mich störten habe ich nun beseitig, jetzt stehen nur noch zwei und diese möchte ich auch behalten, der eine zentral der andere 1Meter zum Nachbargrundstück nun nervt mich mein neuer Nachbar ständig den Baum zu fällen oder auf zwei Meter höhe zurück zuschneiden. Frage: ist dies rechtens, oder was ist zutun der Baum ist auch schon 10-12 Jahre alt ( Japanische Kirsche ) ca. 5-6m hoch. Gruß: Rüdiger
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Gartenrecht Bäume!
Frage von
Rage44
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3Antwort von
Biggi2000Biggi2000
Natürlich ist der Grenzabstand des Baumes zu gering.Das Nachbarschaftsrecht in NRW gibt einen Grenzabstand von 4 mtr. vor. Allerdings hat ein Nachbar nur innerhalb von 6 Jahren nach der Pflanzung das Recht auf Beseitigung des Baumes zu drängen.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft würde ich aber versuchen ,mit dem Nachbar eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
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Der letzte Satz ist ein guter Rat. Wir hatten das gleiche Problem und haben eine gute Lösung gefunden. DH
Wie sah Eure gute Lösung denn aus?