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Gartenrecht Bäume!

gefragt von Rage44 am 28.11.2008 um 18:37 Uhr

Habe vor 4 jahren ein älteres Haus in Baden-Würt. gekauft . Auf dem Anwesen befanden sich viele alte Bäume 10-25 Jahre alt, die die mich störten habe ich nun beseitig, jetzt stehen nur noch zwei und diese möchte ich auch behalten, der eine zentral der andere 1Meter zum Nachbargrundstück nun nervt mich mein neuer Nachbar ständig den Baum zu fällen oder auf zwei Meter höhe zurück zuschneiden. Frage: ist dies rechtens, oder was ist zutun der Baum ist auch schon 10-12 Jahre alt ( Japanische Kirsche ) ca. 5-6m hoch. Gruß: Rüdiger


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Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 28. November 2008 18:47
3x
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Natürlich ist der Grenzabstand des Baumes zu gering.Das Nachbarschaftsrecht in NRW gibt einen Grenzabstand von 4 mtr. vor. Allerdings hat ein Nachbar nur innerhalb von 6 Jahren nach der Pflanzung das Recht auf Beseitigung des Baumes zu drängen.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft würde ich aber versuchen ,mit dem Nachbar eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 28. November 2008 18:51

Der letzte Satz ist ein guter Rat. Wir hatten das gleiche Problem und haben eine gute Lösung gefunden. DH

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 28. November 2008 19:56

Wie sah Eure gute Lösung denn aus?


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. November 2008 18:39
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Laß ihn wie er ist. 10-12 jahre ist doch kein Alter für einen Baum.



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