Guten Abend!
Ich habe folgendes Problem:
Wir wohnen in einem 3 Parteienhaus in einer Mietswohnung. Unter uns die Familie hat einen eigenen Garten, der an ihre "Terasse" grenzt und der eingezäunt ist. Dahinter ist ein eingezäunter Garten , den wir uns mit der Familie über uns teilen sollen, GEMEINSCHAFTSnutzung also. Wäre für uns kein Problem, diese Familie scheint das anders zu sehen und macht daraus eine Alleinnutzung.
Ohne Absprache haben sie sich auf die eine Seite des Gartens einen Alupavilion gestellt, den haben sie sich schön mit Pflanzsteinen "eingezäunt", alles feststehend. Wäre für uns nicht so das Problem, auch nicht, wenn da dauerhaft was steht....

wendet euch an den Vermieter, dass er den Mietvertrag und damit die Mietkosten um den netprechenden Faktor ändert und kürzt..alles andere würde m.e. nichts bringen..
ihr braucht ja nicht für etwas zu zahlen, was ihr nicht nutzen könnt
Wenn die Mitbenutzung im Mietvertrag steht habt ihr auch ein Recht darauf. Wie weit da eine Mietminderung in Frage kommt kann ich allerdings auch nicht sagen. Erkundigt euch mal beim Mieterschutzbund. Am besten mit dem Vermieter sprechen und um klare Verhältnisse bzw. Zuweisung der Gartenfläche bitten.
wenn eine gartennutzung vertraglich zugesichert und jetzt nicht mehr möglich ist, wende dich an den vermieter. Du musst ihn schriftlich informieren und um abhilfe bitten. du solltest dein bedauern darüber äußern, daß du am ungestörten genuß der mietsache gehindert bist und abhilfe fordern. teile ihm gleich mit, dass du andernfalls die miete mindern wirst. damit hätten wir die für § 536 BGB erforderliche schriftliche ankündigung. eine wirkliche mietminderung mag kein vermieter. darum hast du eine gute chance daß er sich bewegt. andernfalls kannst du die miete mindern. das muß jedoch in einem angemessenen rahmen stattfinden, dessen höhe letztlich nur im nachhinein von einem gericht bestätigt werden kann. ich würde eine minderung von 5 - 10 % als angemessen ansehen. wie ich es sehe, hat der andere mieter einen teil der fläche fest für sich vereinnahmt und teilt nur den anderen teil des gartens - ggf auch das nicht immer - mit euch. es ist also kein kompletter entfall der gartennutzung, sondern eine einschränkung.

Billige Variante: neuer Mietvertrag ohne Gartennutzung, also Mietminderung. Teuere Variante: Rechtanwalt und die Gartennutzng einklagen.
Ich würde mich an den Vermieter wenden, der euch und der anderen Partei den Garten mit Gemeinschaftsnutzungsrecht vermietet hat - und das schnell, da sonst ggf. auf ein Gewohnheitsrecht zu Gunsten der anderen Partei plädiert werden könnte.
....allerdings haben sie sich genau auf die andere Seite einen Sandkasten (den unsere Tochter NICHT nutzen darf) hingebaut und einen großen Sonnenschirm mit Gehwegplatten befestigt. Daneben das Planschbecken.
Sie haben also ihre Sitzecke auf der einen Seite des Gartens, die Spielecke auf der anderen Seite des Gartens und wollen nun, dass wir uns genau dazwischen setzen, wo deren Söhne immer mit dem Ball schießen (ich hab echt nix gegen Kinder, meine Tochter spielt ja auch dort, aber so ist ruhiges sitzen, oder überhaupt eine anständige Gartennutzung für uns nicht möglich, weil sie sich nach allen Seiten mit feststehenden Dingen ausbreiten.
Wir haben uns nun erdreistet und uns Gartenmöbel gekauft, die ZWANGSLÄUFIG dazwischen stehen, weil woanders ja für uns keinen Platz ist, allerdings stellen sie die ständig um, weil ihre Kinder sonst keinen Platz zum spielen hätten.
Würde es sich nicht gehören, sich zumindest etwas auf eine Seite zu „verlagern“? Wir hätten ja gar nix gegen feststehende Dinge.
Nun ist eine Gartennutzung für uns schon gar nicht mehr möglich, weil sie immer bevor wir rauskommen, all unsere Möbel wegräumen und mittlerweile dann DAZWISCHEN (also das einzige wo wir sitzen könnten) noch ne Strandmuschel aufbauen, für Besucherkinder, die Kleiner sind, damit die da spielen können, weg von den Großen....
Ich bin echt am überlaufen.
Wir haben laut Mietvertrag 45 qm Garten-mitbenutzung, oben die haben auch nur eine MITbenutzung, können wir die Miete kürzen, wenn unser Vermieter sich darum nicht kümmert? Wenn ja um wie viel? Wie läuft das rechtlich?
Hallo Melluma,
bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support