gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gartennutzung behindert, Mietminderung möglich? Wie verhalten?

gefragt von Melluma am 28.07.2008 um 18:07 Uhr

Guten Abend!

Ich habe folgendes Problem:

Wir wohnen in einem 3 Parteienhaus in einer Mietswohnung. Unter uns die Familie hat einen eigenen Garten, der an ihre "Terasse" grenzt und der eingezäunt ist. Dahinter ist ein eingezäunter Garten , den wir uns mit der Familie über uns teilen sollen, GEMEINSCHAFTSnutzung also. Wäre für uns kein Problem, diese Familie scheint das anders zu sehen und macht daraus eine Alleinnutzung.

Ohne Absprache haben sie sich auf die eine Seite des Gartens einen Alupavilion gestellt, den haben sie sich schön mit Pflanzsteinen "eingezäunt", alles feststehend. Wäre für uns nicht so das Problem, auch nicht, wenn da dauerhaft was steht....

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Mietrecht x 3.898 Mietminderung x 342 Gartennutzung x 16

andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Juli 2008 18:11
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wendet euch an den Vermieter, dass er den Mietvertrag und damit die Mietkosten um den netprechenden Faktor ändert und kürzt..alles andere würde m.e. nichts bringen..

ihr braucht ja nicht für etwas zu zahlen, was ihr nicht nutzen könnt


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 28. Juli 2008 18:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Mitbenutzung im Mietvertrag steht habt ihr auch ein Recht darauf. Wie weit da eine Mietminderung in Frage kommt kann ich allerdings auch nicht sagen. Erkundigt euch mal beim Mieterschutzbund. Am besten mit dem Vermieter sprechen und um klare Verhältnisse bzw. Zuweisung der Gartenfläche bitten.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 28. Juli 2008 19:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn eine gartennutzung vertraglich zugesichert und jetzt nicht mehr möglich ist, wende dich an den vermieter. Du musst ihn schriftlich informieren und um abhilfe bitten. du solltest dein bedauern darüber äußern, daß du am ungestörten genuß der mietsache gehindert bist und abhilfe fordern. teile ihm gleich mit, dass du andernfalls die miete mindern wirst. damit hätten wir die für § 536 BGB erforderliche schriftliche ankündigung. eine wirkliche mietminderung mag kein vermieter. darum hast du eine gute chance daß er sich bewegt. andernfalls kannst du die miete mindern. das muß jedoch in einem angemessenen rahmen stattfinden, dessen höhe letztlich nur im nachhinein von einem gericht bestätigt werden kann. ich würde eine minderung von 5 - 10 % als angemessen ansehen. wie ich es sehe, hat der andere mieter einen teil der fläche fest für sich vereinnahmt und teilt nur den anderen teil des gartens - ggf auch das nicht immer - mit euch. es ist also kein kompletter entfall der gartennutzung, sondern eine einschränkung.


Berserker
beantwortet von Berserker am 28. Juli 2008 18:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Billige Variante: neuer Mietvertrag ohne Gartennutzung, also Mietminderung. Teuere Variante: Rechtanwalt und die Gartennutzng einklagen.


anonym
beantwortet von beerdealer am 5. Juni 2009 10:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde mich an den Vermieter wenden, der euch und der anderen Partei den Garten mit Gemeinschaftsnutzungsrecht vermietet hat - und das schnell, da sonst ggf. auf ein Gewohnheitsrecht zu Gunsten der anderen Partei plädiert werden könnte.


anonym
beantwortet von Melluma am 28. Juli 2008 18:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

....allerdings haben sie sich genau auf die andere Seite einen Sandkasten (den unsere Tochter NICHT nutzen darf) hingebaut und einen großen Sonnenschirm mit Gehwegplatten befestigt. Daneben das Planschbecken.

Sie haben also ihre Sitzecke auf der einen Seite des Gartens, die Spielecke auf der anderen Seite des Gartens und wollen nun, dass wir uns genau dazwischen setzen, wo deren Söhne immer mit dem Ball schießen (ich hab echt nix gegen Kinder, meine Tochter spielt ja auch dort, aber so ist ruhiges sitzen, oder überhaupt eine anständige Gartennutzung für uns nicht möglich, weil sie sich nach allen Seiten mit feststehenden Dingen ausbreiten.

Wir haben uns nun erdreistet und uns Gartenmöbel gekauft, die ZWANGSLÄUFIG dazwischen stehen, weil woanders ja für uns keinen Platz ist, allerdings stellen sie die ständig um, weil ihre Kinder sonst keinen Platz zum spielen hätten.

Würde es sich nicht gehören, sich zumindest etwas auf eine Seite zu „verlagern“? Wir hätten ja gar nix gegen feststehende Dinge.

Nun ist eine Gartennutzung für uns schon gar nicht mehr möglich, weil sie immer bevor wir rauskommen, all unsere Möbel wegräumen und mittlerweile dann DAZWISCHEN (also das einzige wo wir sitzen könnten) noch ne Strandmuschel aufbauen, für Besucherkinder, die Kleiner sind, damit die da spielen können, weg von den Großen....

Ich bin echt am überlaufen.

Wir haben laut Mietvertrag 45 qm Garten-mitbenutzung, oben die haben auch nur eine MITbenutzung, können wir die Miete kürzen, wenn unser Vermieter sich darum nicht kümmert? Wenn ja um wie viel? Wie läuft das rechtlich?

Kommentar von support am 28. Juli 2008 18:26

Hallo Melluma,

bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.