gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
63 

Gartenmöbel geklaut, sind sie in der Hausratversicherung enthalten?

gefragt von gundi am 13.05.2007 um 11:14 Uhr

wer weiß bescheid?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Hausratversicherung (223)
Gartenmöbel (92)
Diebstahlt (2)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


gri1su
beantwortet von gri1su am 13. Mai 2007 11:27
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann sehr unterschiedlich sein. Zunächst einmal wären folgende Fragen zu klären: Wo befindet sich der Garten (am Haus, oder ist es ein Kleingarten)? Waren die Gartenmöbel unter Verschluß (dann wäre es Einbruch)? Oder ist es einfacher Diebstahl?
Solche Fälle werden von den Versicherungen unterschiedlich behandelt. Aber lies Dir doch die Versicherungsbedingen mal genau durch, daraus müßte es doch eigentlich hervor gehen. Ganz wichtig ist auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei, ohne Anzeige läuft bei den Versicherern gar nichts.


Kabark
beantwortet von Kabark am 13. Mai 2007 11:22
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt auf den Vertrag an. Von "Null-Erstattung" über Höchstsätze bis hin zur Vollübernahme ist alles möglich. Genaueres steht in den Besonderen Bedingungen.


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 13. Mai 2007 11:22
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wo haben sie denn gestanden? Versichert sind nur Gegenstände, die unter Verschluß sind, d. h. es muss ein Einbruch vorliegen, damit die Versicherung zahlt.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 13. Mai 2007 18:33
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise wenn sie auf dem zum Haus gehörenden Grundstück geklaut worden sind, bezahlt die Hausratversicherung.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.