muss eine gartenmauer die seit 30 Jahren steht,bei einer Neuvermessung hervorgerufen durch Verkauf des Nachbargrundstücksversetzt werden,da sie auf einr länge von ca.1,50mtr 10cm in das Nachbargrundstück ragt .Höhe der Mauer 35 cm.der Zaun darauf befindet sich auf dem eigenen Grundstück.
Was steht denn im Grundbuch,schau bitte malin deinen Grundbuch auszug.viel glück zu einer gütlichen Einigung

Nein, das glaube ich nicht. Ich arbeite in einem Bauamt und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das der Fall sein wird. Eher könnte es sein, dass die Grundstücke neu vermessen werden, und du evtl. für die paar Quadratzentimeter was abdrücken musst.