Hallo, wer kann mir helfen ??? Ich habe letzte Woche mir einen kleinen Gartenhäcksler von einem Kollegen geliehen, der leider mit dem angefallenen Abraum nicht zurechtgekommen ist. Wegen Überbelastung hat dieser dann den Geist aufgegeben, irreparabler Schaden. Ist dies durch meine Haftplichtversicherung gedeckt ? Muß ich eine Bescheinigung vorbringen, wem das Teil gehört und das es verliehen wurde ?

In den Vertrag schauen- geliehene Dinge sind oft nicht mitversichert. (Da muß man sich was anderes einfallen lassen...)