Mein Vater ist nach seiner Verrentung urplötzlich zum Gartenfreund geworden und will den Garten jetzt vom Landschaftsgärtner winterfest machen lassen. Kann man dem Finanzamt so eine Aktion als Haushaltsnahe Dienstleistung verkaufen und dadurch Steuern sparen?
Wenn es eine wiederkehrende Tätigkeit ist, die der Pflege und Erhaltung dient, kann man diese Gartenarbeiten absetzen:
Dafür gibt es die Möglichkeit, für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Waschen, Bügeln, Kochen oder sogar Gartenarbeiten zusätzlich maximal 600 Euro Steuern zu sparen. Seit dem Jahr 2003 sind auch Aufwendungen dieser Art anteilig bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3000 Euro in der Einkommensteuererklärung von der Steuerschuld abziehbar. Rechtsgundlage: § 35a Absatz 2 EStG. Damit lässt sich die Steuerschuld um bis zu 600 Euro pro Jahr reduzieren. Werden im Haushalt Pflegebedürftige professionell betreut, sind sogar bis zu 20 Prozent von maximal 6000 Euro, also 1200 Euro Ersparnis drin. In 2006 hat die Finanzverwaltung auch private Umzugskosten, zum Beispiel Kosten der Spedition, unter diesem Titel anerkannt.
Ganz wichtig: Mit den Arbeiten muss eine Firma beauftragt werden und das Geld muss überwiesen werden. In der Rechnung müssen die Materialkosten gesondert ausgewiesen sein. Neben der Rechnung muss der Steuererklärung auch der Bankbeleg als Zahlungsnachweis vorgelegt werden. Barzahlungen und Quittungen werden nicht anerkannt.
Warum denn nicht? Ich würde schon sagen, dass das eine haushaltsnahe Dienstleistung ist. Dein Vater kann also 20 % für die Arbeit von seiner Steuerschuld absetzen. Schönen Winter noch!

Deine Phantasie möchte ich haben
Wolfi0410 am 25. September 2008 23:42 Da braucht man keine Phantasie sondern Wissen oder man läßt das unsinnige kommentieren. Aber der Name ist Programm oder wie?
Sehr gute fundierte und einzig richtige Antwort. DH
sehr nützliche Antwort. Danke