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Garantiezeitraum beim Neuwagen?

gefragt von SchlumpffrauSchlumpffrau am 29.05.2008 um 16:36 Uhr

Ist ein Neuwagen per Gesetz immer mit drei Jahren Garantie versehen, oder kann der jeweilige Händler selber entscheiden?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Mai 2008 16:40
3x
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In Deutschland hat der Neuwagenkäufer automatisch - laut Gesetz- eine Gewährleistung von 2 Jahren. Selbstverständlich kann der Händler von sich selbst, der Hersteller oder ein Versicherungsunternehmen weitere Leistungen von sich aus gewähren, und diese auch an gewisse Bedingungen knüpfen.


expertin
beantwortet von expertin am 29. Mai 2008 16:39
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Hmmm... mein Opel hatte/hat 7 Jahre.


angelela
beantwortet von angelela am 29. Mai 2008 16:41
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Ich meine das es immer eine Mindesgarantiezeit hat und der Händler von sich aus was drauf egen kann, wenn er will..

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 16:50

Gewährleistung und Garantie - das ewige Drama mangelnder Unterscheidung ;-)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Mai 2008 16:41
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die gesetzliche garantie ist für jeden bindend.

eine höhere garantie ist dann freiwillig und die kann jeder selber festlegen

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 16:48

Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Siehe bei Indy72 und Raubkatze.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 16:50

dann eben sachmängelhaftung oder gewährleistung.

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 16:52

Das ist aber rechtlich etwas ganz anderes auch wenn es der Volksmund immerzu gleichsetzt.

Insbesondere ist die Folgenseite eine andere. Sonst wäre es ja egal.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 16:53

stimmt, daher gruß vom volksmund :o))


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 29. Mai 2008 16:42
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"Du musst die rechtlichen Abläufe, die zu einer Garantie des Neugerätes führen, differenzieren.

Rechtlich handelt es sich bei der Garantiezusage um ein selbständiges "Versprechen" des Garantiegebers für das erste Gerät.

Erhältst du ein Ersatzgerät, das auch ein Neugerät sein kann, als Garantieleistung für das defekt gewordene, vorherige Gerät, läuft das bisherige Garantieversprechen zeitanteilig weiter.

Es sei denn es wird ein eigenes Garantieversprechen für einen bestimmten Zeitraum für das Austauschgerät abgegeben.

Das entspräche jedoch nicht allgemeiner, geschäftlicher Praxis.

Davon rechtlich zu trennen ist die gesetzlcihe Gewährleistung, die aber nicht Gegenstand deiner Frage war.

Fazit: Garantieversprechen ist eine selbständige Eigenleistung des Garantierenden, die er in den Grenzen des rechtlich Erlaubten ausgestalten darf, wie es ihm gefällt."





raubkatze
beantwortet von raubkatze am 29. Mai 2008 16:46
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Die Garantie ist eine freiwillige Sache der Händler. Manche geben noch 5 Jahre, andere 2 Jahre. "Nach Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung 2002 hatten einige Marken ihre Garantieleistungen eingeschränkt. Während bei der Haftung klar sein muss, dass der Mangel schon beim Kauf des Wagens vorlag, ist dies bei der Garantie nicht erforderlich. Die Sachmängelhaftung sieht vor, dass der Autohändler für solche Mängel bei Neufahrzeugen zwei Jahre lang aufkommen muss. In den ersten sechs Monaten wird dabei per Gesetz unterstellt, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Danach muss dies der Käufer beweisen." http://www.tagesspiegel.de/magazin/mobil/;art363,2355071


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 29. Mai 2008 18:39
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Eine Garantie gibt der Hersteller auf ein Auto. Diese ist freiwillig und jeder Hersteller hat unterschiedliche Garantiezeiträume. Zur Gewährleistung und Sachmängelhaftung siehe schon andere Beiträge.




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