Garantierte Lieferzeit nicht eingehalten, trotzdem zum Kauf verflichtet?

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Da würde ich erst einmal schauen ob irgendwas in deren AGB steht bevor ich irgendwas wegen nicht erfüllter Leistung veranlasse. 

Ich fürchte, Du wirst hier ein paar Begrifflichkeiten durcheinander.

Der Händler hat pünktlich (fristgerecht) geliefert, wenn die Ware so rechtzeitig beim Zusteller eintrifft, dass sie im Zeitfenster zugestellt werden könnte (!).

Wenn der Zusteller das dann nicht leisten kann, steht dafür kein Händler gerade ...

Genau das hat der Händler nicht getan. Die erste Bestellung traf "pünktlich" nach 48h ein. Das andere Produkt, welches erst nach 25h nach Bestellung versand wurde und erst nach 48h eintraf, hätte laut Garantie bereits nach 24h nach Bestellung eintreffen müssen.