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Garantieleistung nach der Reperatur

gefragt von Brodi am 22.10.2009 um 15:23 Uhr

Hallo Community,

der Kupplungszug meiner Vespa ist kaputt gegangen, die ich aber schon vor 2 Monaten in einer Werkstatt reparieren haben lasse. Meine Frage dazu: gibt es eine Garantie wenn etwas repariert wird und nach kurzer Zeit aber kaputt geht, dass das der Mechaniker "gratis" wieder zu reparieren hat bzw. verbessern/erneurn.

Mir ist die Kupplungszug in diesem Jahr schon 4mal gerissen - was eigtl. durchscnittlich all 4 Jahre passieren sollte. Das geht schon tief in mein Portemonnaie, und ich bin sehr feinfühlig zu meiner Vespa :)

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Garantie x 942 Werkstatt x 395

peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 22. Oktober 2009 15:25
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Du hast auf fast jede Reparatur Garantie, allerdings oft auch in unterschiedlicher Zeitspanne. Nach 2 Monaten aber mit Sicherheit noch


anonym
beantwortet von rumpi am 22. Oktober 2009 15:25
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6 Monate auf Leistungen und wenn neue Teile eingebaut wurden 2 Jahre außer auf Verschleiß. Vielleicht ist noch was anderes?


Daniel024
beantwortet von Daniel024 am 22. Oktober 2009 15:24
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Ja, Du bekommst auf die Ersatzteile wieder Garantie. Wie das natürlich mit Abnutzung aussieht weiss ich nicht.


anonym
beantwortet von Brodi am 22. Oktober 2009 15:53
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Danke für die schnellen Antworten. Somit werde ich den Mechaniker auf die Garantieleistung genau ansprechen.

PS: Was meinst du mit "auf Verschleiss"?

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 22. Oktober 2009 15:59

Es gibt Teile, die einem natürlichem Verschleiss unterliegen. Dazu zählt z.B. das Armband einer Armbanduhr. Diese fallen nicht unter die Garantie.

Kommentar von Brodi am 22. Oktober 2009 16:24

Somit ist gehört der Kupplungszug (die Kupplungsdrähte oder wie die heissen) NICHT unter den Verschleiss, weil es ein mechanisches Teil des Objekts ist. Oder?


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