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Garantiefall ? , Levisjeans hat nach kurzer Zeit defekten Reißverschluss

gefragt von Flibuster am 17.05.2008 um 13:58 Uhr

Habe vor circa einem Monat eine Markenjeans von Levis neu erstanden. Nun ist bereits der Reißverschluss defekt. zwei bis drei Glieder sind einfach weg!? Dies ist definitiv nicht durch unsachgemäße Nutzung geschehen. Die einzige Erklärung wäre, dass der Schaden durch normales maschinelles Waschen entstanden ist. Der Laden meint nun jedoch, dass kein Garantieanspruch bestehen soll. Bin darüber recht sauer und möchte nun wissen, ob es sich tatsächlich nicht um einen Garantiefall handelt. Meiner Meinung nach wurde mir einfach ein "Montagsprodukt" verkauft.


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pooky
beantwortet von pooky am 17. Mai 2008 14:15
2x
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Auch für Kleidungsstücke gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) von 24 Monaten, in den ersten sechs Monaten muss gar der Händler nachweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung (also des Verkaufs) mängelfrei war.

Ich würde an Deiner Stelle darauf drängen, dass Du Ersatz bekommst oder die Hose zumindest repariert wird. Letztere Möglichkeit musst Du dem Händler einräumen, wenn er es verlangt. Erst wenn der dritte Versuch der Ausbesserung fehl schlägt, hast Du ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages (Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises).

Ich habe erst kürzlich eine ein Jahr alte Regenjacke wegen einer aufgelösten Naht an den Händler zurückgeschickt, daraufhin bekam ich ohne Diskussion eine neue.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 17. Mai 2008 14:02
1x
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Bei mir war der Reissverschluß an einem Schuh nach 2 Monaten defekt. Der Händler machte trotz fehlendem Kassenbon keine Probleme. Er bleibt ja auch nicht auf dem Schaden sitzen, sondern der Hersteller. Ich halte das schon für einen Garantiefall, geh´ wieder hin!

Kommentar von Regenmacher am 17. Mai 2008 14:28

Garantiefall?? Wie sieht denn die Garantieurkunde zu der Jeans aus, oder meinst du die Gewährleistung?

Das sind 2 Paar verschiedene Schuhe und bevor du wieder was Falsches schreibst, solltest du dir die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erklären lassen.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 17. Mai 2008 15:10

Natürlich meine ich die Gewährleistung! Aber gut, daß Du mich auf so eine unglaubliche freundliche Art auf meinen Fehler hinweist!

Kommentar von lordk am 9. November 2008 10:02

Dieser Eintrag ist zwar schon etwas älter, ich bin aber erst heute darauf gestoßen. @Regenmacher: Seit der Schuldrechtsreform gibt es den Begriff "Gewährleistung" nicht mehr - Gewährleistung heißt jetzt "Sachmängelhaftung". Wenn du andere auf etwas "Falsches" hinweist, sollte deine Belehrung schon korrekt sein.




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