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Garantiefall bei vergünstigter Ware?

gefragt von Bohnenstange am 26.06.2009 um 9:39 Uhr

Wird man von der Herstellergarantie ausgeschlossen wenn man zB ein Ausstellungsstück billiger erwirbt?

Kann dann der Hersteller Reklamationen ablehnen die normalerweise innerhalb der Garantiezeit kostenlos sind, mit der Begründung das man das Produkt ja schon zu einem vergünstigten Preis erhalten hat?


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almmichel
beantwortet von almmichel am 26. Juni 2009 09:40
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Ja auf jeden Fall. Bei Kauf drauf bestehen.


bueten
beantwortet von bueten am 26. Juni 2009 09:40
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wenn er dich darauf hingewiesen hat


glaubenichts
beantwortet von glaubenichts am 26. Juni 2009 09:40
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ja, auch runtergestzter Ware gibt es Garantie


anonym
beantwortet von Auskunft am 26. Juni 2009 09:42
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Auch bei erheblich preisreduzierten Sonderangeboten haben Verbraucher volles Garantierecht, wenn der Gegenstand innerhalb von zwei Jahren Schäden aufweist.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.

(s.: http://www.kochmesser.de/archiv/04-0708/040831_garantie-anspruch.html?sid=1808)


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 26. Juni 2009 09:42
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normalerweise nicht. Da der Preis den man bezahlt nichts mit dem Hersteller zu tun hat.Garantie beginnt auch immer erst wenn man die Ware gekauft hat.Außer die Ware wurde vorher in der Ausstellung benutzt und der Händler schließt es mit dem Kaufvertrag aus.


krabbe22
beantwortet von krabbe22 am 26. Juni 2009 09:44
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Hersteller Garantie kann verfallen. Die Händlergewährleistung nicht. Es sei denn es wurde vor dem Kauf einen Mangel hingewiesen!

Kommentar von Bohnenstange am 26. Juni 2009 09:49

Das heist das 2 Jahre der Hersteller nicht mhr in der Pflicht stehen muss, dafür aber der Verkäufer?

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 26. Juni 2009 09:57

Gesetzlich (im BGB geregelt) ist die Gewährleistung des Händlers. Die Garantien des Herstellers sind freiwillig. An die Garantien können Bedingungen (wie nur mit Kassenbon, nur im Originalkarton etc.) geknüpft werden so kann der Hersteller eine Garantie für ein Ausstellungsstück ausschließen. An die Gewährleistung nicht. Das heisst du kannst dich auch ohne Kassenbon etc. an den Händler wenden. Die Dauer der Garantie kann der Hersteller auch frei wählen, die Gewährleistung dauert immer 24 Monate (kann bei gebrauchter Ware auf 12 Monate verkürzt werden.) Der Händler kann diese Gewährleistung nicht pauschal für reduzierte Ware ausschließen. Er kann aber z.B. ein Notebook mit defektem CD Laufwerk billiger verkaufen und die Gewährleistung für das Laufwerk ausschließen, indem er den Mangel vorher ankündigt.


anonym
beantwortet von Bohnenstange am 26. Juni 2009 09:48
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Danke, weil genau das gegenteil wollte man mir einreden!

Der Hersteller lehnte mehrmals meine Reklamation ab, mit der Aussage das Gerät gab es ja dafür billiger.....

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 26. Juni 2009 09:59

Wende dich an den Händler! Dort hast du viel bessere Chancen.

Kommentar von Bohnenstange am 26. Juni 2009 10:03

Der hat nur fleissig das nachgepappelt was der Hersteller ihm zugefaxt hat.

Mittlerweile (war grad aktuell) hat der Händler wieder angerufen und eingelent, natürlich wird vom HERSTELLER kostenlos umgetauscht, das Produkt hat 2 Jahre Garantie. Das man sich aber erst mühsamdarum sreiten muss! Das war die dritte Reklamation in Folge die abgelehnt wurde bevor doch das OK kam.


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